Kaufmann Hans · Nationalrat · 2011-09-15
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-15
Wortprotokoll
Ich betrachte eine Abgabe für die faktische Staatsgarantie als kontraproduktiv gegenüber unserem Anliegen. Wenn bekanntwird, dass die Banken eine Versicherungsprämie bezahlen, damit sie im Notfall nicht nur von den Kantonen, wie das bei den Kantonalbanken der Fall ist, sondern sogar von der Eidgenossenschaft gerettet werden, dann kann ich mir heute schon eine Reklame vorstellen: "UBS mit Staatsgarantie - so gut wie eine Kantonalbank!"
Sie wissen ja, was wir in den Neunzigerjahren erlebt haben. Es waren vor allem jene Banken, die eine Staatsgarantie hatten, die Schwierigkeiten bekamen. Ich erinnere an die Solothurner Kantonalbank - Herr Bischof kann da vielleicht noch Erklärungen abgeben -, und auch andere Kantonalbanken kamen in Schwierigkeiten. Die Manager verliessen sich darauf, dass man im Notfall die kantonalen Steuerzahler hinter sich hat. Genau das möchte ich nicht, dass die Grossbanken glauben, sie hätten dann mit dieser Versicherungsprämie Anrecht auf eine Staatsgarantie. Man muss ihnen eben genau das Gegenteil erklären.
Was das kosten soll - da gibt es ganz unterschiedliche Ansätze. Glauben Sie nicht, diese Studie von Herrn Professor Birchler sei eine Bibel. Schauen Sie doch auch etwas auf die Märkte. Wer sich erinnert, weiss: Hier am Bundesplatz waren 1992 die Zinsen der Kantonalbanken mit Staatsgarantie höher als die von der privaten Valiant-Bank, wie sie heute heisst. Obwohl die Kantonalbank eine Staatsgarantie hatte, musste sie höhere Zinsen bezahlen. Oder denken Sie an Amerika, was dort die staatliche Kreditversicherung für Kommissionen kassiert. Sie muss "tonnenweise" solche regionalen Banken auffangen. Die Verluste sind schon grösser als anlässlich der Sparkassenkrise. Wahrscheinlich werden sie höher sein als die Verluste der grossen Investmentbanken, wenn Sie das seit 2008 zusammenzählen. So viel zur Abgeltung der Staatsgarantie.
Was die Löhne anbetrifft, so haben wir ja ein Vergütungsrundschreiben der Finma, und damit werden die Vergütungen meiner Meinung nach schon sehr weitgehend geregelt. Die Banken akzeptieren es und stehen dahinter; es entspricht auch den Anforderungen der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), also des Financial Stability Board. Ich bin dagegen, dass wir jetzt versuchen, noch weitere Einschränkungen zu machen, weil wir damit tatsächlich die Flexibilität der Banken reduzieren. Wenn sie nur Fixlöhne haben, können sie im Krisenfall nicht mehr einfach Lohnabstriche machen, dann müssen sie die Leute entlassen. Wir kommen jetzt in eine Phase, wo mancher Banker vielleicht froh wäre, man würde seinen Bonus etwas reduzieren und er hätte dafür seine Stelle noch - das scheint mir auch sinnvoll. Deswegen bin ich gegen diese zusätzlichen Vorschriften. Abgesehen davon schreiben Sie hier im Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer: "keine unangemessenen Risikoanreize". Folglich möchten Sie fast implizieren, dass es auch angemessene Risikoanreize gibt, was ich dann eben doch nicht ganz verstehe.
Selbstverständlich bin auch ich gegen asymmetrische Anreize, dass die Händler an den Gewinnen verdienen, die sie auf dem Buch der Bank erzielen, und dann bei Verlusten nichts tragen müssen. Aber gerade dort ist es wichtig, dass sie dann eben keine Boni und auch keine hohen Fixlöhne erhalten, sondern auch leiden müssen. Aber in der Regel verabschieden sie sich ja dann von der Bank und gehen an einen anderen Ort. Darum nützt das auch nichts.
Also, lehnen Sie die Minderheitsanträge Schelbert und Leutenegger Oberholzer ab.