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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-19

Wortprotokoll

Die SRG hat sich selbst Richtlinien gegeben, die den Auftritt von National- oder Ständeratskandidatinnen und -kandidaten in ihren Sendungen regeln. Die SRG will weder den Parteien noch einzelnen Personen die Gelegenheit zu einer "ungebührlichen Selbstdarstellung" geben. Akzeptiert werden aber fachlich begründete Auftritte. Es ist nun Sache der SRG, diese eigenen Regeln durchzusetzen.

Das Radio- und Fernsehgesetz enthält zudem Programmvorschriften, die gerade im Vorfeld von Wahlen eine besondere Bedeutung erlangen und die Chancengleichheit der Kandidierenden garantieren sollen. Wichtig sind hier die Gebote der Sachgerechtigkeit und der angemessenen Vielfalt bei der Darstellung von Ereignissen und Ansichten. Die Durchsetzung dieser Programmbestimmungen erfolgt auf Beschwerde hin, durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Wer an die UBI gelangen will, muss sich vorher an die zuständige Ombudsstelle der SRG wenden.