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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-19

Wortprotokoll

Gemäss Kernenergiegesetz ist der Betreiber einer Kernanlage für deren sicheren Betrieb verantwortlich. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wacht darüber, dass der Betreiber seinen Pflichten nachkommt und seine Anlage vorschriftsgemäss betreibt. Die Kernenergieverordnung verpflichtet den Bewilligungsinhaber, die Anlage vorläufig ausser Betrieb zu nehmen, wenn die festgelegten Kriterien für eine Ausserbetriebnahme erfüllt sind. Kommt der Inhaber dieser Pflicht nicht nach, kann das Ensi alle zur Einhaltung der nuklearen Sicherheit und Sicherung - inklusive Sabotageschutz - notwendigen und verhältnismässigen Massnahmen anordnen, bis hin zu Massnahmen bei unmittelbarer Gefahr, die von der erteilten Bewilligung oder Verfügung abweichen. Dazu gehört auch die vorläufige Ausserbetriebnahme.