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AB 120966

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-26

Wortprotokoll

Dem Bundesrat ist bekannt, dass gewisse Teilbereiche der Baubranche - ich spreche von der Kies- und Betonindustrie, den Aushub-, Rückbau- und Recyclingbetrieben - schon seit einiger Zeit mit der Unterstellung unter die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe (LMV) nicht zufrieden sind. Sie machen geltend, dass sich ihr Bereich gewandelt habe. Sie möchten vom Geltungsbereich der Allgemeinverbindlichkeitserklärung ausgenommen werden, weil sie der Auffassung sind, dass es an einem Konkurrenzverhältnis mit der Baubranche fehle. Der Bundesrat kann auf den Geltungsbereich nur zu dem Zeitpunkt Einfluss nehmen, in welchem der LMV allgemeinverbindlich erklärt wird. Er wird deshalb diese Frage bei der nächsten Allgemeinverbindlichkeitserklärung des LMV vertieft prüfen.

Besser ist es jedoch, wenn sich die Sozialpartner selber einigen können. Dieses Jahr haben bereits mehrere Gespräche zwischen diesen Bereichen und den Vertragsparteien des LMV stattgefunden, mit dem Ziel, einen separaten Gesamtarbeitsvertrag für die sogenannte Gesteinskörnungsindustrie abzuschliessen. Der Bundesrat verfolgt mit Interesse die weitere Entwicklung in dieser Branche und würde es begrüssen, wenn sich die beteiligten Sozialpartner einigen könnten. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, so wird der Bundesrat im Rahmen des nächsten Gesuchs um Allgemeinverbindlichkeitserklärung des LMV prüfen, ob sich eine Anpassung des Geltungsbereichs der Allgemeinverbindlichkeitserklärung aufdrängt.

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