Lexipedia

AB 120969

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-26

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes wird mit den agrarpolitischen Massnahmen des Bundes angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit jenen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind. Der massgebliche Einkommensvergleich mit der übrigen Bevölkerung bezieht sich also in diesem Zusammenhang auf eine Auswahl von Betrieben und nicht auf den Durchschnitt aller Betriebe. Als Referenz für die leistungsfähigen Betriebe wird der mittlere Arbeitsverdienst des besten Quartils der Betriebe aus der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten herangezogen. Die für den Einkommensvergleich herangezogenen "leistungsfähigen Betriebe" erreichten 2010 zum grossen Teil den Vergleichslohn, obwohl der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft im Durchschnitt der Buchhaltungsbetriebe um 4,9 Prozent gesunken ist. Die Voraussetzung für Massnahmen nach Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes ist somit nicht gegeben.

Zentral für eine Einkommensverbesserung ist aus Sicht des Bundesrates die Beseitigung von Ungleichgewichten auf einzelnen Märkten. Angebot und Nachfrage müssen speziell bei den Schlachtschweinen und bei der Milch wieder in Übereinstimmung gebracht werden. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Massnahmen der Branchenorganisation Milch unterstützt der Bundesrat die Marktpartner bei der Sanierung des Milchmarktes. Im Bereich Exportförderung wird das Budget für die Finanzierung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte - ich spreche vom "Schoggi-Gesetz" - im Rahmen des Hilfspaketes gegen den hohen Schweizerfranken für das Jahr 2011 um 10 Millionen Franken erhöht. Damit wird die währungsbedingte Vergrösserung der Rohstoffpreisdifferenzen zwischen der Schweiz und der EU gemildert.