Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-26
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-26
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Müller, ich kann Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1. Gemäss Kernenergiegesetz ist das Ensi eine in fachlicher Hinsicht nicht weisungsgebundene, von den Bewilligungsbehörden und somit auch vom UVEK unabhängige Aufsichtsbehörde. Gestützt auf die unabhängige Zweitmeinung der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) ist der Bundesrat überzeugt, dass das Ensi seine Aufsichtstätigkeit in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und auf der Grundlage von Richtlinien ausübt, welche sich am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik orientieren und ständig weiterentwickelt werden.
2. Die Verantwortung dafür liegt beim Ensi. Dieses überwacht den sicherheitsbezogenen Zustand der Kernkraftwerke. Stellt es Mängel fest, ordnet es die notwendigen Massnahmen zu deren Behebung an. Ist es der Auffassung, die gesetzlichen Minimalanforderungen für einen sicheren Betrieb seien nicht mehr erfüllt, kann es die vorläufige Ausserbetriebnahme des Werkes anordnen, bis die Mängel behoben sind. Der Entzug der Betriebsbewilligung hätte natürlich auch eine Ausserbetriebnahme des Werkes zur Folge; für dieses Verfahren ist das UVEK zuständig.
3. Der Bundesrat hat in Zusammenhang mit dem Rücktritt von Peter Hufschmied als Präsident des Ensi-Rates das UVEK beauftragt, im Hinblick auf die Neuwahl des Ensi-Rates für die Amtsperiode 2012-2015 die Bestimmungen in der Ensi-Verordnung zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Ensi-Rates zu überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung dieser Verordnung vorzuschlagen. Das UVEK als wahlvorbereitende Behörde wird jede Kandidatur für die kommende Amtsperiode des Ensi-Rates einer eingehenden Überprüfung hinsichtlich Unabhängigkeit unterziehen.