Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-28
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-28
Wortprotokoll
Die Minderheit Ingold möchte Absatz 1 des Gegenentwurfes ergänzen. Der Bund soll beim Erlass der neuen Geldspielgesetzgebung nicht nur den Interessen der Kantone, sondern auch den Gefahren exzessiven Spielens Rechnung tragen. Ich kann Ihnen dazu Folgendes sagen: Materiell teilt der Bundesrat dieses Anliegen voll, nur haben wir es im Gegenentwurf bereits verankert. Ich möchte Sie bitten, Absatz 5 dieses Artikels anzuschauen. Dort wird ganz klar festgehalten, dass sowohl der Bund als auch die Kantone den Gefahren der Geldspiele Rechnung zu tragen haben. Dieser Handlungsauftrag richtet sich sowohl an den Gesetzgeber wie auch an alle Vollzugsbehörden. Es ist sozusagen ein doppelter Auftrag, vor allem aber ist es ein umfassender Auftrag, denn er bezieht sich auf alle Gefahren des Glücksspiels, nicht nur auf die Gefahren exzessiven Spielens, wie es die Minderheit formuliert.
Mit der Annahme des Antrages der Minderheit hätten wir in der Bundesverfassung in Bezug auf die Spielsuchtbekämpfung zweimal das gleiche Anliegen verankert. Das sollten Sie verhindern. Wir hätten dann in Absatz 1 einen Auftrag, der sich auf die Bekämpfung des exzessiven Spielens beschränkt, und in Absatz 5 einen weiter gehenden Auftrag, der die Spielsuchtbekämpfung, aber auch andere wichtige Aspekte wie die Bekämpfung von Kriminalität und Geldwäscherei beinhaltet. Ich lege sehr grossen Wert auf die Spielsuchtbekämpfung, aber ich glaube nicht, dass man etwas gewinnt, wenn man das gleiche Anliegen im gleichen Artikel der Bundesverfassung mehrmals verankert. Viel wichtiger scheint mir, dass das Anliegen in der Gesetzgebung konkret und wirksam umgesetzt wird.
Ein weiterer Punkt, der Sie davon überzeugen könnte, dass es besser ist, der Minderheit nicht zuzustimmen, obwohl Sie deren Anliegen mittragen, ist der folgende: Falls Sie bei der nachfolgenden Behandlung von Absatz 5 den Mehrheitsantrag annähmen, der die Spielsuchtprävention explizit erwähnt, würden Sie innerhalb dieses Verfassungsartikels auch noch terminologische Unterschiede schaffen. Ich bitte Sie, das zu verhindern.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. [PAGE 1749]