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Gross Jost · Nationalrat · 2001-06-07

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie im Namen der SP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Vallender abzulehnen. Zum Einzelantrag Schlüer wird dann Frau Aeppli Wartmann noch Ausführungen machen; selbstverständlich beantragen wir auch dort Ablehnung.

Es gibt - das ist unbestritten - gemeingefährliche, gewalttätige Straftäter, die lebende Zeitbomben in dieser Gesellschaft darstellen. Ich bin auch der Meinung, dass es unser Massnahmesystem nicht zulassen darf, dass solche Menschen, wenn ihre Gefährlichkeit erkannt ist, wieder in die Freiheit entlassen werden. Aber es gibt auch rechtsstaatliche Schranken, und diese sind zu wahren.

Eine der rechtsstaatlichen Schranken, die wir sehr unterstützen, ist, dass die Verwahrung - das ist ein Fortschritt gegenüber dem geltenden Recht - auf schwere Delikte beschränkt wird. Unverständlich aber ist die Anwendung auch auf psychisch gesunde Ersttäter. Das ist europaweit ein Novum. Der Bundesrat beruft sich in der Botschaft auf den Wandel und die Unsicherheit der psychiatrischen Krankheitsbilder. In der Diskussion in der Kommission war es für mich schockierend zu hören, dass seitens der Verwaltung offenbar aufgrund gewisser Äusserungen von Experten sogar infrage gestellt wurde, ob ein schwerer Sexualdelinquent - z. B. ein pädophiler Gewalttäter à la Osterwalder - psychisch gestört sei. Wenn das die neue Beliebigkeit der forensischen Psychiatrie ist, dann taugt sie auch nicht für die zentrale Aufgabe der Begutachtung dieser Menschen.

Sie haben vorher den Antrag Hämmerle abgelehnt - trotz dieser sehr ernsthaften Bedenken von Herrn Stratenwerth - und dem Expertenurteil ein zentrales Gewicht gegeben. Aber was taugt dieses Expertenwissen? Wenn selbst in solch zentralen Punkten, in denen, ich würde sagen, das Empfinden in breiten Bevölkerungsgruppen von einer schweren psychischen Störung ausgeht, infrage gestellt wird, ist das ganze System der Begutachtung dieser Straftäter infrage gestellt.

Ich bin deshalb mit der Kommissionsmehrheit der klaren Auffassung, dass gesunde Straftäter dem Schuldstrafrecht unterliegen, d. h. einer der Schwere der Straftat und dem Verschulden angemessenen Sanktion. Alles andere ist Verwahrungsvollzug ohne rechtsstaatliche Grundlage.

Mit der Mehrheit schliessen Sie sich diesen rechtsstaatlichen Bedenken an, die in diesem Punkt nach meiner Kenntnis von allen wichtigen Strafrechtslehren geteilt werden.

Ich darf noch sagen, dass wir hier die Minderheit II unterstützen, weil sie im Sinne der Verhältnismässigkeit den Vorrang der stationären Behandlung vor der Verwahrung betont. Im Übrigen aber unterstützen wir - wegen diesen sehr ernsthaften rechtsstaatlichen Bedenken - die Mehrheit.