Reimann Lukas · Nationalrat · 2011-09-28
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-28
Wortprotokoll
Mit der Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" hat uns das Volk den Auftrag erteilt, die Rahmenbedingungen des Geldspiels zu überprüfen. Die Kantone haben zusammen mit dem Bundesrat einen valablen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser Gegenentwurf wird mit dem vorliegenden Antrag ergänzt, mit welchem die Kompetenz für Jass- und Pokerturniere in die Hände der Kantone gelegt wird.
Weil es personalintensiv und wirtschaftlich uninteressant ist, bieten die konzessionierten Casinos keine Jass- oder Pokerturniere mit einem Einsatz von weniger als 100 Franken an. Die Spielbankenkommission hat für die Casinos in eigener Kompetenz Steuererleichterungen für Pokerturniere erlassen. Trotzdem veranstalten die Casinos keine Pokerturniere mit kleinem Einsatz. Für die Casinos ist der Plauschspieler kein attraktiver Gast. Gefragt sind Spiele um hohe Einsätze; möglich sind dann auch viel höhere Gewinne, Millionengewinne. Diese Spiele gehören zweifelsfrei in die konzessionierten Casinos und nicht in dunkle Hinterzimmer.
Es ist aber genauso offensichtlich, dass ein zum Plausch durchgeführter Jass- oder Pokerturnier nichts in einem Casino zu suchen hat. Bei Jass- und Pokerturnieren mit einem kleinen Einsatz steht die Unterhaltung im Vordergrund und nicht der Gewinn. Der Einsatz wird zu 100 Prozent an die Teilnehmer zurückbezahlt, und die Bank gewinnt nie.
Der Bürger soll nicht bevormundet werden. Er soll frei entscheiden können, ob er in einem Casino um Millionen oder als Plauschspieler mit Freunden spielen will. "Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls", das heisst auch, Geldspiele um kleinere Beträge und ohne Casinobesuchspflicht zuzulassen. Ich empfehle Ihnen deshalb, diese Forderung im Sinne des Volkes als unseren Auftraggeber zu unterstützen und nicht den beeinflussenden Stimmen Glauben zu schenken, die behaupten, dass Jass- oder Pokerturniere den Sportvereinen schaden könnten. Auch die Suchtpräventionsstellen sprechen sich für diesen Minderheitsantrag aus.
Was ist nach dem Bundesgerichtsentscheid passiert? Es hat eine Verlagerung stattgefunden. Die seriösen Stellen, die seriösen Spieler sind verschwunden. Das Ganze verlagert sich ins Internet, es verlagert sich ins Ausland, und es verlagert sich in illegale Clubs, die florieren wie nie zuvor. Bestraft worden sind einzig die seriösen Spieler, die mit Freunden im privaten Rahmen gespielt haben. Genau diese sind es, die unter dieser Verfassungsänderung leiden würden. Wenn wir die Freiheit der Menschen in den Vordergrund stellen, dürfen wir nicht das Hobby von über 250 000 Menschen in diesem Land kriminalisieren.
Es wird jetzt zum Teil gesagt, eine solche Bestimmung gehöre nicht in die Verfassung, man könne dies auf Gesetzesebene lösen - nur fehlt mir hier der Glaube. Wir hatten hier schon einmal eine Debatte über das Pokern. Damals haben alle gesagt, es sei völlig klar, dass man kleine Pokerturniere mit kleinen Beträgen zulassen müsse; aber dieses Problem wolle man nicht mit dieser Motion lösen, das könne man später lösen. "Später" wäre jetzt bei dieser Volksinitiative.
Ich bitte Sie, jetzt Nägel mit Köpfen zu machen, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen und nicht wieder die vielen, vielen Pokerspieler in diesem Land auf viele Jahre hinaus zu vertrösten. Jetzt können wir das klare Zeichen setzen, dass wir es zulassen möchten, dass um kleine Beträge gespielt werden kann.