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Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-06-07

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit, aber ich spreche auch für die FDP-Fraktion. Worin liegt der Unterschied zum Antrag der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen? Die Mehrheit möchte, dass die Verwahrung einzig dann angeordnet werden darf, wenn der Täter eine lang anhaltende oder "langdauernde schwere psychische Störung" aufweist. Die Minderheit geht mit Bundesrat und Ständerat indessen davon aus, dass die Verwahrung auch dann ausgesprochen werden kann und muss, wenn die Persönlichkeitsmerkmale des Täters, die Merkmale der Tatumstände und der gesamten Lebensumstände des Täters ernsthaft erwarten lassen, dass er weitere Taten schwerster Art nach Absatz 1 begeht.

Was spricht für die Lösung von Ständerat und Bundesrat? Mit ihrer Lösung wird die im geltenden Recht bestehende Lücke geschlossen. Heute dürfen gefährliche Täter nur verwahrt werden, wenn es sich um mehrmals rückfällige Gewohnheitsverbrecher und psychisch abnorme Personen handelt. Fanatische Überzeugungstäter, Sexualverbrecher oder professionelle Killer, welche Ersttäter bzw. psychisch nicht abnorm sind, müssen nach der verbüssten Freiheitsstrafe dagegen entlassen werden. Die Hearings in der [PAGE 575] Kommission für Rechtsfragen haben ergeben, dass die Definition der so genannten psychischen Störung, wie sie von den Psychiatern aufgrund eines Kriterienkatalogs erfolgt, von diesen Experten selber zum Teil mehr oder weniger eng ausgelegt wird. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise eine Person, die sieben von zehn Kriterien des Tatbestandes der psychischen Störung erfüllt, trotzdem vom Psychiater als eine - im Sinne der Psychiatrie als Wissenschaft - psychisch nicht gestörte Person qualifiziert wird. Besonders deutlich wird dies bei fanatischen Überzeugungstätern. Es trifft aber auch bei Sexualstraftätern zu. Gerade bei Letzteren gilt, dass sie ihren Trieben folgen. Wer aber seinen Trieben folgt, gilt im Sinne der Psychiatrie nicht als psychisch gestört.

Es muss wohl nicht betont werden, dass diese so genannt psychisch gesunden Straftäter für unsere Gesellschaft ein erhebliches Risiko darstellen. Dies wird auch von den Experten nicht bestritten. Es soll sich bei dieser so genannten psychisch gesunden Tätergruppe derzeit um eine kleine Gruppe von etwa 30 Personen handeln, die nach Verbüssung der Freiheitsstrafe nach heutigem Recht freigelassen werden müssen und so genannte "Zeitbomben" für unsere Gesellschaft darstellen. Hier müssen wir uns entscheiden. Wessen Schutz wollen wir höher bewerten? Verdient der Täter als Schwerstverbrecher nach einmaliger Tat mehr Schutz? Darf ein nicht behandelbarer Täter, der mit mehr als 50-prozentiger Sicherheit wieder Kinder umbringen wird, freigelassen werden? Darf ein professioneller Killer erst nach einem Rückfall verwahrt werden? Wie viele Opfer muss unsere Gesellschaft erdulden, damit ein triebhafter Sexualverbrecher verwahrt werden darf? Ist nicht jedes Opfer ein Opfer zu viel?

Die Minderheit will diese gemeingefährlichen Täter, die nach den Kriterien der Psychiatrie als gesund gelten, lebenslang verwahren lassen, natürlich unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze, der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie das Gesetz dies auch vorsieht. Daher - damit komme ich namens der Fraktion auch auf den Antrag Schlüer zu sprechen - greift auch dieser Antrag, der die Volksinitiative für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter aufnimmt, zu kurz. Die Initiative basiert nämlich auf der Hoffnung, dass mit Prognosen das Rückfallrisiko erkannt und dann mittels Verwahrung auch gebannt werden kann. Aber gerade das ist nicht möglich.

Das Abstellen auf Risikobewertungen ist fatal, wie sich auch in der Vergangenheit immer wieder gezeigt hat. Die Psychiatrie ist keine exakte Wissenschaft, und zudem sind auch Wissenschafter selbst Menschen, die den gleichen Sachverhalt verschieden - und erst noch mit verschiedenen Methoden - anschauen bzw. bewerten können. So ist auch zu erklären, dass erwiesenermassen diejenigen Risikobeurteilungen durch Psychiater auf der Grundlage einzig von Akten eine grössere Treffsicherheit hatten als solche, die aufgrund von persönlichen Befragungen der Exploranden erfolgten. Warum? Weil bei der Begutachtung der Akten die Tatmusteranalyse stark im Mittelpunkt steht. Diese Tatmusteranalyse lässt wiederum Aussagen über die inneren Muster des Täters, z. B. über seinen gefährlichen Sadismus, zu. Es gehören aber natürlich auch die Tatvorgeschichte und eben die Erfahrung des Gutachters dazu.

Gerade darum greift aber der Antrag Schlüer auf der Basis der Volksinitiative zu kurz, der mit zwei oder drei Gutachten die Zuverlässigkeit von Prognosen überschätzt.

Kritiker lehnen die Verwahrung bei psychisch gesunden Tätern schon nach einmaliger Begehung eines schweren Deliktes als "anstössig" ab. Sie befürchten zudem, dass die Gefährlichkeit überschätzt wird, und loben einen Entscheid des Bundesgerichtes vom 29. Januar 2000, welches die Verwahrung eines so genannt psychisch gesunden Sexualverbrechers - obwohl er sogar ein Wiederholungstäter war - nicht für notwendig ansah. Zumindest in meinen Ohren tönt das Lob angesichts der Wiederholungstaten dieses so genannt normal intelligenten Menschen, eines triebhaften Sexualstraftäters, der sogar nach heutigem Recht hätte verwahrt werden können, zynisch. Ich empfehle Ihnen das Lesen dieses Entscheides, damit Sie genau wissen, über welche Täter wir hier sprechen.

Wenn die Kritiker die endgültige Verwahrung eines hoch gefährlichen, so genannt psychisch gesunden Täters ablehnen, weil dies ein absolutes "Nein" der Gesellschaft zu seiner Person und ein Leben ohne Perspektiven bedeutet, müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, ob hier nicht der Täter zum Opfer mutiert wird. Die Minderheit jedenfalls möchte die Gesellschaft als Ultima Ratio bei so genannt psychisch gesunden Schwerstverbrechern vor weiteren Schreckenstaten schützen können.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit und auch der FDP-Fraktion um Unterstützung dieses Minderheitsantrages.