Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2011-09-28
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-28
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen mit dieser parlamentarischen Initiative, die Gesetze zu ändern, welche die Abklärung des Gesundheitszustands im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen festlegen, und zwar so, dass unabhängige Gutachterinnen und Gutachter den Gesundheitszustand der versicherten Personen feststellen und dass die Garantie eines rechtsstaatlichen Verfahrens gemäss Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehalten wird.
Ich anerkenne und verdanke es, dass der Bundesrat seit der Einreichung meiner Initiative etliche Verordnungsbestimmungen aufgehoben hat und dass das Bundesamt für Sozialversicherungen Anstrengungen unternimmt, eine objektivere Zuteilung der Gutachterinnen und Gutachter zu treffen. Und doch hat sich seit den intensiven Kommissionsberatungen, die ich auch verdanke, einiges markant verändert. So hat nach der letzten Kommissionssitzung im Mai dieses Jahres ein Bundesgerichtsentscheid erheblich in diese komplexe Frage eingegriffen, indem das Bundesgericht in seinem Entscheid 9C 243/2010 zunächst festgehalten hat, dass so ziemlich jede medizinische Abklärungsstelle wirtschaftlich von den Sozialversicherungsträgern abhängig ist und dass die Mitwirkungsrechte der Versicherten gestärkt werden müssten; jetzt muss neu eine Zwischenverfügung erlassen werden. Dies ist in der Praxis auch sofort umgesetzt worden; das kann ich als praktizierende Anwältin bestätigen. In seinem Entscheid aus diesem Frühsommer hat das Bundesgericht weiter gehende Anweisungen und Forderungen bestätigt. Das Bundesgericht hat auch die IV angewiesen, die Gutachten möglichst einvernehmlich mit den Versicherten erstellen zu lassen.
Das heisst jetzt also, dass durch die Grundsätze im bundesgerichtlichen Entscheid ein völlig neuer Handlungsbedarf entstanden ist. Dieser war im Mai der Mehrheit der Kommission in dieser Form noch nicht bekannt. Ich möchte auch den Ausblick wagen, dass dann, wenn wir das gesetzgeberische Heft hier im Parlament nicht in die Hand nehmen, demnächst noch Entscheide des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ergehen werden, welche erneut eine Schlappe für die schweizerische Rechtspraxis und den heutigen schweizerischen Rechtszustand bedeuten könnten. Das möchte ich verhindern.
Ich bitte Sie, den Handlungsbedarf anzuerkennen. Ich verweise ausdrücklich auf das Schreiben, das Ihnen letzte Woche von der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe aus Zürich zugestellt wurde. Wer, wenn nicht die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe kennt diesen komplexen Sachverhalt aus dem Effeff? Sie lesen darin, dass der Antrag der Minderheit, dass also meine parlamentarische Initiative vollumfänglich gestützt wird, dass sie rechtlich nötig ist.
Dies ist aus zwei Gründen der Fall: Erstens müssen diese Gutachterstelle und die Gutachterzuteilung wegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung wirklich vollkommen unabhängig voneinander und auch unabhängig von der Verwaltung sein; zweitens müssen für die Gutachten nicht marktmächtige, nach Gewinn strebende Unternehmen, sondern den qualitativen Ansprüchen genügende Einzelpersonen eingestellt werden, und es muss zwingend der Arzt der versicherten Person - das kann die Hausärztin oder der Hausarzt, eine Spezialärztin oder ein Spezialarzt sein - zugezogen werden. Es muss also sichergestellt werden, dass die Gutachten entweder einvernehmlich erstellt werden können oder qualitativ hervorragend sind und dass die Tätigkeit der Gutachterinnen und Gutachter unabhängig überwacht werden kann.
Ich ersuche Sie aus diesen Gründen, meiner Initiative Folge zu geben.