Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-09-28
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-28
Wortprotokoll
Die Ziele dieser Vorlage sind die Gleichstellung der Geschlechter im Bereich des Namens- und Bürgerrechts und die Gewährung von Wahlfreiheit und Eigenverantwortung in Bezug auf den Namen. Wir gewärtigen heute - es ist schon mehrfach ausgeführt worden - immer noch mehrfache Diskriminierung: Erstens sind Mann und Frau nicht gleichgestellt, wenn es um die Wahl des Familiennamens geht. Die Frau wird hier benachteiligt. Zweitens - da bitte ich die Männer, gut zuzuhören - erfährt der Mann eine Diskriminierung im Bereich des Bürgerrechts, da heute die Frau bei der Heirat automatisch das Bürgerrecht des Mannes erhält, nicht aber umgekehrt. Drittens gibt es eine Inländerdiskriminierung, denn wenn ausländische Staatsangehörige sich gerichtlich für das Tragen des Frauennamens als Familiennamen wehren, wird ihnen dies, gestützt auf das internationale Privatrecht, gewährt.
Der Ständerat hat gut gearbeitet. Er hat im Wesentlichen das Konzept übernommen, wie es zuerst die Subkommission und dann auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ausgearbeitet hatten. Diese Reform - meine Herren, es ist keine Revolution, es ist eine Reform - sieht vor, dass neu jede Person grundsätzlich ihren Namen von der Wiege bis zur Bahre behält. Bei der Heirat, und dies müssen Sie berücksichtigen, können die Eheleute ja immer noch bestimmen, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen, den dann auch die Kinder übernehmen. Dieser kann jener der Frau oder jener des Mannes sein, wie es dem verfassungsmässigen Prinzip der Gleichberechtigung entspricht. Falls die Eheleute keinen gemeinsamen Familiennamen wählen, müssen sie sich festlegen, wie die gemeinsamen Kinder heissen werden. Diese Wahl betrifft ja nicht nur den Familiennamen, es betrifft bei der Geburt auch die Vornamen ihrer Kinder.
In der Schweiz und nur in der Schweiz gibt es die Tradition der Allianznamen, das sind die "Bindestrich-Namen", die keine rechtliche Grundlage haben, aber auch in Zukunft im Alltag weiterverwendet werden können, insbesondere auch von jenen Eheleuten, die damit die Verbundenheit, verheiratet zu sein, ausdrücken möchten. Beim Bürgerrecht gilt das einfache Prinzip, dass das Bürgerrecht dem Namen folgt, was auch aus genealogischen Überlegungen sinnvoll ist. Inskünftig wird die Ehefrau also nicht mehr automatisch das Bürgerrecht des Ehemannes erhalten, wodurch auch eine Diskriminierung des Mannes beseitigt wird.
Die Reform des Namensrechts ist überfällig, damit auch in diesem Bereich endlich die Gleichberechtigung realisiert wird. Die gewählte Lösung bringt weniger Bürokratie - schauen Sie sich bloss die heutigen bürokratischen Hürden für Namensänderungen an -, basiert auf Wahlfreiheit und Eigenverantwortung. Es ist deshalb eine echt liberale Reform. Sie beseitigt bestehende Diskriminierungen und ermöglicht es den Eheleuten, weiterhin einen gemeinsamen Namen zu wählen, den dann auch die Kinder tragen.
Ich bitte Sie deshalb, den Anträgen Ihrer Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit zu folgen.