Stadler Markus · Ständerat · 2011-09-12
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-12
Wortprotokoll
Die alternative Formulierung in den Absätzen 1 und 2 - "oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt" - ist der Minderheit zu unklar, zu unsicher. Normalerweise gilt ja, dass Aktiven zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden müssen. Hier machen wir eine Ausnahme. Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen Abweichungen von der üblichen Bewertung aber in einem engen und präzisen Rahmen gehalten werden. Nun hat das Parlament bekanntlich eine Erhöhung der Revisionsschwellenwerte beschlossen. Das heisst, der Anwendungsbereich der eingeschränkten Revision wurde bereits stark ausgedehnt. Damit hat man hier bereits einen grossen Schritt gemacht. Dessen muss man sich bewusst sein, wenn man über dieses Thema spricht und man sich eine Vorstellung vom Missbrauchspotenzial machen will, das wir von der Minderheit sehen.
Die Bewertung von Aktiven gemäss ihrem Börsenkurs erfüllt die Voraussetzungen, weil sich der Börsenkurs nach objektiven und bewährten Kriterien bestimmen lässt. Mit der nationalrätlichen Version würden die Aktiven mit einem bloss beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt börsenkotierten Aktiven gleichgestellt. Das halten wir für problematisch. Die Begriffe des beobachtbaren Marktpreises und des aktiven Marktes sind für uns zu unbestimmt, um im Bereich der Bewertungen dann auch ausreichend justiziabel zu sein. Darum geht es letztlich.