Janiak Claude · Ständerat · 2011-09-12
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-12
Wortprotokoll
Die Minderheit möchte wie der Nationalrat, dass die Schweizer Börse für die kotierten Aktiengesellschaften die anwendbaren Standards zur Rechnungslegung selber festlegen kann. Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission wollen die Kompetenz ausschliesslich dem Bundesrat übertragen.
Die Schweizer Börse ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, an der die beiden Grossbanken UBS und CS 30 Prozent halten. Auch wenn es eine Aufsicht gibt, würde diese privatrechtliche Aktiengesellschaft selber festlegen, welche Standards anerkannt würden. Es ist aus rechtsstaatlichen Gründen notwendig, dass nicht die Schweizer Börse als privates Unternehmen, sondern der Bundesrat als demokratisch legitimiertes Exekutivorgan des Bundes die zulässigen Standards bestimmt. Weiter ist das Gebiet der Rechnungslegung keine rein börseninterne Angelegenheit, es geht hier auch um Interessen bzw. Interessenkonflikte. Man kann die Anerkennung dieser Standards daher nicht einem einzigen Player überlassen.
Die Mehrheit ist überzeugt, dass der Bundesrat in der Lage sein wird, auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der anerkannten Standards ausreichend schnell zu reagieren. Es ist auch davon auszugehen, dass die für die Schweizer Börse relevanten Standards - Swiss GAAP, IFRS und US GAAP - als anerkannte Standards zur Rechnungslegung bezeichnet werden. Nach Auffassung der Mehrheit der Kommission fehlt der Börse die Legitimation, eine Ausführungsbestimmung zu erlassen; nur der Bundesrat hat diese Legitimation.
Es geht nicht darum, eine Differenz auszubügeln, sondern es geht letztlich um eine Grundsatzfrage. Der Bundesrat entscheidet ja nicht im luftleeren Raum, sondern kann innert Kürze mit den Playern Rücksprache nehmen. Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.