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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen wollen eine [PAGE 724] umfassende Konsolidierungspflicht für sämtliche juristischen Personen; das wurde bereits ausgeführt. Gemäss Nationalrat sollen Vereine, Stiftungen und Genossenschaften die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein Unternehmen übertragen können, und die Minderheit möchte, dass sich der Ständerat jetzt dieser Version anschliesst.

Eine Konsolidierung à la carte ist aus Sicht des Bundesrates sehr problematisch, denn ein Konzern könnte so strukturiert werden, dass diejenigen Unternehmen, welche die wirtschaftlich und rechtlich heiklen Geschäfte umfassen, nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen werden müssen. Ich kann Ihnen drei Beispiele liefern, bei denen der fehlende Überblick über einen Konzern zu Schäden geführt hat, die zum Teil volkswirtschaftlich sehr bedeutend waren. Ich weiss es, Herr Ständerat Luginbühl hat es nicht gerne, wenn ich wieder auf die KPT zurückkomme, aber es ist eben eine Tatsache: Bei der KPT war es so, dass die Mitarbeiteraktien für das Kader der KPT in einer Stiftung mitgeführt wurden, die eben nicht ausreichend offengelegt worden war. Dies löste eine Untersuchung durch die Finma aus und führte sogar zum Scheitern der Fusion mit dem Krankenversicherer Sanitas. Bei einer umfassenden Konsolidierungspflicht, wie sie jetzt eben der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission möchten, hätten die umstrittenen Mitarbeiteraktien höchstwahrscheinlich offengelegt werden müssen. Die Chance, dass sie offengelegt worden wären, wäre also mit der Fassung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, beträchtlich höher gewesen.

Ich nenne Ihnen noch ein zweites Beispiel, das Sie im "Schweizer Treuhänder" nachlesen können. Auch bei der Erb-Gruppe, die 86 Gesellschaften sowie gegen 5000 Angestellte umfasste, ist es zu einer Milliardenpleite gekommen, als sie 2003 in Konkurs gegangen ist. Das Strafverfahren läuft seit 2010. Der Fall Erb hat deutlich gemacht, dass eine korrekte und aussagekräftige Konzernrechnung nicht nur für das Unternehmen selber, sondern auch für die gesamte schweizerische Volkswirtschaft von enormer Bedeutung sein kann.

Schliesslich hätten sich bei Vorliegen einer umfassenden Konsolidierungspflicht höchstwahrscheinlich auch die Probleme und Unregelmässigkeiten in der Berner Omni Holding rechtzeitig erkennen lassen. Auch hier entstand ein Milliardenschaden, und eine Regionalbank musste Konkurs anmelden.

Die Konsolidierungspflicht gemäss bundesrätlichem Entwurf verhindert nicht, dass auch Teilkonsolidierungen getätigt werden. Das ist die Antwort auf das Argument von Herrn Ständerat Schweiger: Teilkonsolidierungen sind also nach wie vor möglich, aber es braucht dann eben auch eine Gesamtkonsolidierung. Unser Entwurf stellt zudem sicher, dass die Konsolidierungen, die im Ausland bereits getätigt worden sind, berücksichtigt werden können.

Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass beide Räte die geltenden Konsolidierungsschwellenwerte bereits massiv erhöht haben. Diese neuen Schwellenwerte, das wissen Sie, treten per 1. Januar 2012 in Kraft; das haben wir Ihnen versprochen. Damit möchte ich auch zum Ausdruck bringen: Es geht hier wirklich nicht um die KMU oder um Familienunternehmen, sondern im Wesentlichen doch darum, Partikularinteressen durchzusetzen.

Der Gesetzgeber sollte aber mit Blick auf eine Konzernrechnung keine falschen Hoffnungen wecken. Entweder bekennt er sich zu einer umfassenden Konsolidierungspflicht aller juristischen Personen - das entspricht den Anforderungen einer modernen Rechnungslegung -, oder er legt offen, dass bestimmte juristische Personen von der Konsolidierungspflicht gänzlich ausgeklammert sind. Eine Mischung zwischen Kontroll- und Leitungsprinzip bzw. ein Konzept mit einer umfassenden Konsolidierungspflicht und einer gleichzeitig kaum beschränkten Delegationsmöglichkeit ist kein gangbarer Weg.

Ich möchte noch etwas zum Argument sagen, dass die Version des Bundesrates und Ihrer Kommission weiter gehe als das EU-Recht: Im Ausland werden mit Rechtsformen wie Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften sehr selten wirtschaftliche Zwecke verfolgt; das ist ein Unterschied zur Schweiz. In der Schweiz haben wir Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, die doch in beträchtlichem Mass wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Die Fifa ist bereits erwähnt worden, Sie kennen auch die grossen Genossenschaften im Detailhandel, da geht es um Milliardenbeträge. Weil also in der Schweiz Organisationen mit diesen Rechtsformen auch wirtschaftliche Zwecke verfolgen - bei uns ist das gang und gäbe, und das ist auch in Ordnung -, sind wir der Meinung, dass wir gut daran tun, eine Konsolidierungspflicht auch für diese Rechtsformen vorzusehen.

Ich bitte Sie deshalb wirklich, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen und dem Bundesrat zu folgen.