preparatory:AB 121526
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-12
Wortprotokoll
Hier sind wir in der Tat bei einem der wichtigsten Punkte in Zusammenhang mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative: Hier geht es nämlich um die Frage, wer über die Grundvergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitung beschliesst - das ist hier die Frage.
Wir haben entschieden, dass im Grundsatz die Generalversammlung jährlich über die Genehmigung des Gesamtbetrages, den der Verwaltungsrat beschlossen hat, zu beschliessen hat, in erster Linie über die Grundvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung; dann kommen auch noch die zusätzlichen Vergütungen. Wir haben aber dann gesagt, dass in den Statuten von diesem gesetzlichen Grundsatz abgewichen werden kann, und diese Statuten wiederum können ja von der Generalversammlung, also vom gleichen Gremium, erlassen, genehmigt und geändert werden. Das ist also eine Opting-out-Lösung, wenn man das modern ausdrücken will.
Der Nationalrat hat eine andere Lösung. Der Nationalrat hat entschieden, dass diese Genehmigung der Geschäftsleitungsvergütungen immer zwingend durch die Generalversammlung zu beschliessen ist. Das ist der Unterschied zwischen der Lösung des Ständerates und der Lösung des Nationalrates. Die Mehrheit unserer Kommission hat sich für die Opting-out-Lösung entschieden, wonach die Statuten das vorsehen können.
Jetzt liegt noch ein vermittelnder Antrag der Minderheit Freitag vor, und ich bin der Meinung, dass Herr Freitag diesen Antrag begründen soll; dann können Sie nachher entscheiden, ob Sie sich der Mehrheit anschliessen und unserer ursprünglichen Lösung zustimmen oder ob Sie den Vermittlungsantrag annehmen. Wie gesagt wird mit dem Entscheid über den Antrag der Minderheit Freitag automatisch auch über die anderen Bestimmungen entschieden.