Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2001-06-07
Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Die vom Bundesrat ins Feld geführten Gründe für die Einführung des "sursis partiel", der teilbedingten Strafe, haben die CVP-Fraktion überzeugt. Bereits in der Vernehmlassung wurde die Einführung des "sursis partiel" von der CVP gefordert. Das Gericht erhält damit einen grösseren Ermessensspielraum und kann die Strafe besser individualisieren. Wir werden in diesem Punkt die Mehrheit unterstützen. Ich glaube nicht, dass der Entscheid von gestern hier Probleme macht, solange für den "Teilbedingten" ein höheres Strafmass vorgesehen wird, das heisst also, dass dieses Strafmass gegenüber dem gestrigen Beschluss um ein Jahr erhöht wird. Ich persönlich sehe da keine Probleme.
Was meinen Minderheitsantrag betrifft, lässt sich Folgendes anführen: Der "sursis partiel" macht nur dann Sinn - das wird in der Botschaft des Bundesrates auch so festgehalten -, wenn die Bestimmung über die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug keine Anwendung auf den unbedingt zu vollziehenden Teil der Strafe findet. Die Fassung der Mehrheit würde nämlich zu einer doppelten Verkürzung der Strafe führen, denn damit würde die bedingte Entlassung aus einem teilbedingten Vollzug ermöglicht. Bei einer ausgesprochenen Freiheitsstrafe von zwei Jahren, wovon sechs Monate unbedingt zu vollziehen wären, könnte der Straftäter unter den Voraussetzungen von Artikel 86 bereits nach drei Monaten wieder entlassen werden. Diese Folge ist beim "sursis partiel" unerwünscht. Das Gericht soll den unbedingt zu vollziehenden Teil der Strafe nämlich definitiv bestimmen können.
Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und damit den Antrag der Minderheit II zu unterstützen.