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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-27

Wortprotokoll

Nur noch zwei Bemerkungen: Es geht ja nicht in erster Linie um die Frage der Mindereinnahmen. Ein steuerbares Einkommen von 56 000 Franken entspricht einem Bruttoeinkommen von etwa 90 000 bis 100 000 Franken. Das steuerbare Einkommen beträgt ungefähr zwei Drittel des Bruttoeinkommens, also stimmen die Angaben, die die Finanzdirektoren und auch ich selbst gemacht haben.

Jetzt zur Verfassungswidrigkeit: Etwas ist klarerweise dann verfassungswidrig, wenn nur eine kleine Bevölkerungsgruppe von einem sogenannten allgemeinen Abzug profitieren kann. Es gibt dazu verschiedene Gutachten. Ich empfehle Ihnen, diese zu lesen, wenn Sie einmal Zeit haben. In diesen Gutachten wird generell die Meinung vertreten, dass man in den Bereich der verfassungsmässigen Fragwürdigkeit gelangt, wenn man solche Abzüge in diesem Ausmass zulässt.

Ich möchte Sie wirklich bitten, das hier nicht zu machen.

[VS]