Germann Hannes · Ständerat · 2011-09-27
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-27
Wortprotokoll
Ich bin vorhin nicht mehr materiell auf die einzelnen Punkte der Vorlage 2 eingegangen in der Annahme, die Meinungen seien gemacht. Nun haben seitens der Minderheit doch ein paar Votanten das Wort ergriffen, und auch die Frau Bundesrätin hat sich dazu geäussert. Darum möchte ich zur Vorlage 2 einige Ausführungen machen, zumal diese die Basis für unseren indirekten Gegenvorschlag war.
Diese Vorlage hat den grossen Vorteil, dass sie die Bedenken aufnimmt, die dieser Rat geäussert hat. Sie ist jetzt mit dem Steuerharmonisierungsgesetz konform. Damit trägt sie auch den Einwänden gebührend Rechnung, die vonseiten der Kantone geäussert worden sind. Jetzt ist ja auch die Rede von Steuerausfällen. Das müssen wir auch immer anschauen. Die Ausfälle wären aber tatsächlich, auf das Ganze gesehen, äusserst bescheiden. Bei Steuereinnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden von über 50 Milliarden Franken pro Jahr hätte das, berechnet auf der Basis 2007, 0,25 Prozent der Steuereinnahmen ausgemacht. Abgesehen davon werden diese Gelder ja angespart, sie kommen also irgendwann wieder in den Geldkreislauf, sie werden als Investitionen verwendet, was etwas Nützliches und Anzustrebendes ist. Die Ausfälle sind also bescheiden.
Die Erfahrung zeigt, dass das durchschnittliche steuerbare Einkommen von Bausparern im Kanton Baselland, der das Bausparen als einziger Kanton bereits kennt, bei 56 000 Franken liegt. Also können sich gerade auch die sogenannten Schwellenhaushalte das Eigenheim leisten, aber eben nur dann, wenn sie dieses Bausparen benutzen können. Also zeigt die Praxis, dass im Bereich der sehr hohen Einkommen praktisch kein Unterschied zwischen bausparenden und nichtbausparenden Steuerpflichtigen besteht. Das Argument, dass das Bausparen bei hohen Einkommen zu hohen Abzügen führe, erscheint bei Lichte besehen etwas übertrieben.
Nun noch ein Wort zum Gebot der Rechtsgleichheit: Ich habe schon Mühe, wenn man damit argumentiert, die Initiative sei quasi verfassungswidrig. Jedem Mann und auch jeder Frau in diesem Land wird das gleiche Recht eingeräumt, beim Bausparen mitzumachen - mit Ausnahme jener Leute, die bereits über selbstgenutztes Wohneigentum verfügen, aber diese brauchen das Bausparen ja auch nicht mehr. Das Rechtsgleichheitsgebot wird also absolut eingehalten. In Deutschland, wo sich dieses Instrument bewährt und sich grosser Beliebtheit erfreut, würde niemand behaupten, man missachte die Rechtsgleichheit, auch wenn sie eine andere Verfassung haben. Da wird also doch mit etwas seltsamen Argumenten gefochten.
Sozialpolitisch können wir also feststellen, dass mehr Leute in diesem Land von allenfalls steigenden Liegenschafts- oder Häuserpreisen profitieren könnten. Wenn die Liegenschaften im Eigentum der Leute sind, profitieren letztere nämlich mit. Ich finde es auch sinnvoll, wenn Volksvermögen breit gestreut ist - je breiter Eigentum und Volksvermögen gestreut sind, desto besser! In diesem Sinne appelliere ich an Sie, nicht nur in all den 1.-August-Reden und sonstigen Sonntagsansprachen für den Mittelstand zu sprechen, sondern jetzt auch hier den Tatbeweis zu erbringen, indem sie den Leuten auf breiter Front ermöglichen, Eigentum zu erwerben.
Noch ein Wort zur dritten Säule und zur Kompliziertheit: Wir haben die Säule 3a ja heute schon, und dieser Bausparabzug könnte dann analog dazu ausgestaltet werden. Das ist also ein sinnvoll ergänzendes Instrument. Ich glaube nicht, dass die Leute im Kanton Baselland, die Bausparen gemacht haben, das als zu kompliziert empfunden haben.
Aus all diesen Überlegungen empfehlen wir Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen, der Mehrheit zu folgen und sich dem Nationalrat anzuschliessen.