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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, bei den Beschlüssen, die Sie gefasst haben, zu bleiben und dem Volk beide Initiativen zur Ablehnung zu empfehlen.

Die HEV-Initiative hat gegenüber der SGFB-Initiative immerhin noch den Vorteil, dass sie nicht ganz so verfassungswidrig ist, weil sie keine horizontale und vertikale Steuerdisharmonisierung zur Folge hat. Diese Folge hätte die SGFB-Initiative; die HEV-Initiative würde sich wenigstens im harmonisierungsrechtlichen Rahmen bewegen. Beiden Initiativen ist eigen, dass sie unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht akzeptiert werden sollten.

Zuerst einmal muss man sich ja die Frage stellen: Besteht wirklich Handlungsbedarf? Es werden immer wieder die Erfahrungen im Kanton Baselland angeführt, doch man kann durchaus sagen, dass diese Erfahrungen nicht repräsentativ sind. Wenn Sie die Situation in Baselland anschauen, sehen Sie: Baselland könnte tendenziell mehr Wohneigentum haben; ich erwähne jetzt einmal Baselland, weil es in Basel-Stadt für den Erwerb von Wohneigentum nur noch wenige Möglichkeit gibt. Trotzdem ist es so, dass in Baselland die Wohneigentumsquote relativ bescheiden ist, besonders wenn man berücksichtigt, welche Möglichkeiten dort mit Bausparabzug und Bausparprämie bestehen: Die Eigentumsquote beträgt nur 45 Prozent. Der Kanton Wallis beispielsweise, in dem es solche Möglichkeiten nicht gibt, hat eine Quote von 65,8 Prozent, der Kanton Appenzell-Innerrhoden, in dem es diese Möglichkeiten auch nicht gibt, hat eine Quote von 61,2 Prozent. Ich sage das nur, um zu zeigen: Das kann nicht der Grund sein, warum man vermehrt Wohneigentum hat.

Dazu kommt die mangelnde sozialpolitische Wirksamkeit, ich habe es bereits ausgeführt. Haushalte mit Einkommen zwischen 60 000 und 100 000 Franken, und das ist ja das Einkommen der grössten Bevölkerungsschicht, sind kaum in der Lage, solche Bausparabzüge zu machen, weil ihnen schlicht und einfach das notwendige Grundeinkommen dafür fehlt.

Das führt dann auch zu den verfassungsrechtlichen Bedenken, die vor allem von den Kantonen geltend gemacht werden. Es sind in erster Linie nicht finanzielle Argumente, die die Kantone - Kantonsregierungen, nicht allein die Finanzdirektoren - geltend machen, sondern verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesgericht hat klar festgehalten, dass steuerliche Differenzen zwischen Personen, die Bausparen in Anspruch nehmen können, und Personen, die dazu nicht in der Lage sind, mit der Verfassung nicht mehr in Einklang stehen, wenn sie wesentlich grösser sind als 10 Prozent. Dann nützt auch das Wohneigentumsförderungsgebot in der Bundesverfassung nichts, weil das Rechtsgleichheitsgebot zu beachten ist.

Wir haben heute die zweite Säule und die Säule 3a; diese zusammen bewirken schon, dass es bezüglich des Gleichheitsgebots zu einer Schieflage kommen könnte. Mit dem vorgesehenen Bausparabzug wäre die Schieflage total. Es kommt noch dazu - das wird von den Kantonen zu Recht auch moniert -, dass die Besteuerungskompetenz im interkantonalen Verhältnis alles andere als klar ist und die Kantone einen enormen administrativen Aufwand treiben müssten, um zweckentfremdete Bauspareinlagen überhaupt noch irgendwie verfolgen zu können.

Also unter allen Titeln - sozialpolitische Wirksamkeit, verfassungsrechtliche Bedenken und Probleme sowie Probleme der Besteuerungskompetenz im interkantonalen Verhältnis - [PAGE 927] ist der Bundesrat klar der Auffassung, dass beide Initiativen zur Ablehnung zu empfehlen sind.

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