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Frick Bruno · Ständerat · 2011-09-28

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-28

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen, nun dem Nationalrat zu folgen. Der Beschluss ist mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefasst worden. Die Sicherheitspolitische Kommission tagte gestern Nachmittag in Anwesenheit von Herrn Bundesrat Maurer und auf Wunsch des Bundesrates auch in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Die Kommission hat auch einen Antrag abgelehnt, das Geschäft auf die nächste Session zu verschieben. Inhaltlich folgt die Sicherheitspolitische Kommission damit dem mittleren Vorschlag des Nationalrates, und wir können das Geschäft im letzten Durchgang - es ist unser dritter - abschliessen. Die drei Varianten seien kurz in Erinnerung gerufen:

Der Bundesrat möchte eine Armee von 80 000 Angehörigen mit einem Jahresbudget von 4,4 Milliarden Franken und eine Sonderfinanzierung der neuen Kampfflugzeuge. Das gibt umgerechnet, dividiert durch zwölf Jahre, etwa 350 Millionen Franken pro Jahr. Also beträgt das Gesamtbudget 4,75 Milliarden Franken, geglättet und gerechnet auf die nächsten zwölf Jahre.

Der Nationalrat will 100 000 Armeeangehörige und 5 Milliarden Franken als "All inclusive"-Lösung, also inklusive Schliessung der Ausrüstungslücken und inklusive Kauf der neuen Kampfflugzeuge.

Unser Rat hat die teuerste Lösung vorgeschlagen, nämlich rund 5 Milliarden Franken jährlich plus die separate Finanzierung der Kampfflugzeuge und der Ausrüstungslücken. Das würde pro Jahr rund 5,4 Milliarden Franken ausmachen.

Also, wir haben drei Lösungen: Bundesrat 4,75 Milliarden, Nationalrat 5 Milliarden und Ständerat bisher 5,4 Milliarden Franken. Wir schliessen uns nun der mittleren Lösung an. Da gilt es deutlich festzuhalten: Es geht hier um einen Planungsauftrag an den Bundesrat. Es geht nicht um Finanzbeschlüsse, es sind keine Ausgaben damit verbunden. Vergleichen wir es mit einem Hausbau: Was wir heute tun, ist, ein Haus im Grundkonzept zu definieren, z. B. ein Sechs-Zimmer-Einfamilienhaus mit einem Kostendach von 700 000 Franken. Das tun wir heute, und wir geben dem Architekten den Auftrag zu planen. Wenn der Architekt mit den Detailplänen und den detaillierten Schätzungen zurückkommt, dann erst treffen wir den Entscheid, zu bauen oder nicht zu bauen. Genau in dieser Situation sind wir heute. Wir erteilen den Planungsauftrag an Bundesrat und Departement, und das Ergebnis wird zurückkommen. Wie wird das Ergebnis zurückkommen? Worüber werden wir zu entscheiden haben?

Der erste Punkt werden die Rüstungsprogramme für den Tiger-Teilersatz und für weitere Beschaffungen sein. Dafür wird der Bundesrat eine Rüstungsbotschaft vorlegen, um die heutigen 50 Tiger-Kampfflugzeuge durch 22 neue zu ersetzen. Die 22 neuen und die 34 heutigen F/A-18 benötigen wir in Friedenszeiten, um die Luftraumüberwachung und den Luftpolizeidienst sicherzustellen. Dieses Rüstungsprogramm erwarten wir im nächsten Jahr. Die Evaluation ist abgeschlossen, die Offerten liegen auf dem Tisch. Das Geschäft ist spruchreif, es ist vom Bundesrat noch zu verabschieden und uns vorzulegen.

Soll dieses Rüstungsgeschäft dem Referendum unterstellt werden? Unser Rat hat diesen Minderheitsantrag Hêche am Donnerstag letzter Woche abgelehnt, und der Nationalrat hat gestern dasselbe getan. Der Kommission lag ein Antrag vor, darauf zurückzukommen, die Kommission kam aber nicht darauf zurück. Jetzt liegt ein Einzelantrag Hêche auf [PAGE 940] Rückkommen vor. Ich werde, nachdem Herr Hêche ihn begründet hat, darauf eingehen.

Nach Ansicht der Kommission gibt es gute Gründe, für Armeefragen, für die Rüstung kein Finanzreferendum einzuführen. Wenn das Referendum in diese Vorlage eingebaut würde, also für Rüstungsgeschäfte, hiesse das, das Referendum später auch für andere Aufgaben - Bildung, Strassenbau, Entwicklungshilfe, Forschung, Sozialausgaben - zuzulassen. Wir würden mit einem Finanzreferendum in Rüstungsfragen die Türe für ein allgemeines Finanzreferendum öffnen. Das war in unserer demokratischen Staatsordnung bisher nicht möglich. Wenn es hier eingeführt würde, bei einem Einzelgeschäft, würde dies bedeuten, die Spielregeln während des laufenden Spiels zu ändern. Darum hat die Kommission entschieden, die Referendumsfrage nicht wiederaufzunehmen und es bei dem zu belassen, was der Nationalrat und der Ständerat entschieden haben. Das ist die erste Umsetzung dieses späteren Planungsauftrages.

Die zweite Umsetzung ist die Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die neue Armee, namentlich des Militärgesetzes. Diese Vorlage erwarten wir bis Ende 2013. Die Beratung kann 2014 abgeschlossen werden. Gegen alle Änderungen, die dannzumal im Gesetz bestimmt werden, ist selbstverständlich das Referendum möglich; es ist nicht eingeschränkt.

Zur Höhe des Kostendachs von 5 Milliarden Franken: Das sind rund 400 Millionen Franken weniger, als wir bisher gewünscht und beschlossen haben. Lässt sich die Armee damit finanzieren? Das ist die Hauptfrage. Unsere Kommission meint: Ja, denn zum einen sind bis Ende dieses Jahres Kreditreste von 600 Millionen Franken vorhanden. Höhere Tranchen würden bereits mit den Budgetposten der Budgets 2014 und 2015 eingestellt - gegenüber heute sind dies rund 600 Millionen Franken -, während die neue Armee erst 2016 umgesetzt wird. Damit wären bereits rund 1,8 Milliarden Franken verfügbar oder 150 Millionen Franken jährlich, wieder zurückgerechnet auf zwölf Jahre.

Nun sind aber zusätzliche Einsparungen möglich, das Departement hat sie bereits genannt. Eine klassische Kampfbrigade zur Unterstützungsbrigade umformen würde etwa 70 Millionen Franken einsparen, und die vorzeitige Ausserbetriebsetzung von Flugzeugen im Zusammenhang mit dem Tiger-Teilersatz würde ebenfalls einen Betrag in dieser Grössenordnung einsparen. Also kämen nochmals etwa 150 Millionen Franken zusammen, und damit wären umgerechnet auf ein Jahr bereits etwa 300 Millionen Franken eingespart. Die restliche Einsparung wird die Armee bewerkstelligen können, das ist im kleinen Prozentbereich, und hier ist es also durchaus möglich. Einsparungen durch Straffungen und Einsparungen ausserhalb des Bereichs der Ausrüstung der Truppe scheinen uns möglich.

So sind wir denn sehr zuversichtlich, dass wir die Armee, die 100 000 Armeeangehörige umfasst und deren Leistungsprofil und Ausrüstung kongruent sind, finanzieren können. Wir reduzieren die Armee damit um rund 35 Prozent, wenn wir die Liquidation der Reserve nicht einrechnen, und erhöhen die Ausgaben für die Armee um 25 Prozent. Selbstverständlich können damit nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber es wird eine gute Armee sein.

In den Morgennachrichten sind heute bereits wieder Klagen durchgeklungen, man könne damit die Armee nicht vollständig ausrüsten. Da muss ich an die Adresse des Departementschefs klar sagen: Herr Bundesrat Maurer, das Parlament hat in einem Kraftakt den Karren aus dem Dreck gezogen. Nun steht er wieder auf der Strasse. Diesen Karren fahren nun Sie, um im Jargon eines der nächsten Traktanden zu sprechen: Sie führen den Karren, ohne Wenn und Aber!

Und wenn heute bereits wieder Klagen durchklingen, man könne nicht alles finanzieren, dann weisen wir diese heute zurück. Wir sind nun, meine Damen und Herren hier im Rat und im VBS, am Ende des Jammertals. Was nun kommt, ist Ihre Sache; was Sie, Herr Departementschef, daraus machen, ist Ihre Leistung oder Ihr Fehler. Darauf werden wir Sie behaften, danach werden wir Sie beurteilen. Wir werden an den Taten messen und nicht am Klagen. Das sei hier zuhanden der Öffentlichkeit und im Hinblick auf unsere künftige Arbeit in der Sicherheitspolitischen Kommission klar gesagt. Wir haben den Boden für gute Arbeit gelegt - jetzt säen und ernten Sie. Danach werden Sie beurteilt.

Lassen Sie mich noch auf die Frage eingehen, ob durch diesen Beschluss zum Armeebericht andere politische Bereiche eingeschränkt werden oder, anders gefragt, ob durch das zusätzliche Armeebudget Gelder zulasten von Bildung, Entwicklungshilfe, Sozialausgaben usw. abgezogen werden. Dazu muss ich Ihnen Folgendes in Erinnerung rufen: Der Legislaturfinanzplan sieht für das Jahr 2013 eine Steigerung um 1,5 Milliarden Franken vor, für das Jahr 2014 eine Steigerung um 1,8 Milliarden Franken und für das Jahr 2015 eine Steigerung um 2 Milliarden Franken. Etwa dannzumal wird diese neue Armee in die Realisierungsphase kommen. Sie haben also bereits eine Steigerung von 2 Milliarden Franken eingeplant. Wir haben letztes Jahr die Entwicklungshilfe mit Mehrheitsbeschluss - auch ich habe ihn mitgetragen - um 650 Millionen Franken erhöht. Wenn Sie nun in den nächsten Jahren einmal eine Erhöhung von 600 Millionen Franken zugunsten der Armee machen, dann machen Sie nichts anderes, als den Zuwachs des Budgets zu einem erheblichen Teil für einmal der Armee und nicht anderen Bereichen zuzugestehen.

Damit müssen andere Bereiche nicht bluten. Sie können in einem einzelnen Jahr weniger Zuwachs verzeichnen, als sie vielleicht wünschen. Aber mit Abstrichen müssen wir nicht rechnen. Das steht allerdings unter dem allgemeinen Finanzvorbehalt, dass die Wirtschaft nicht total einbricht, dass wir nicht in eine Finanzkrise geraten, in der die Steuern nicht mehr fliessen usw. Würde eine solche Situation eintreffen, müssten wir selbstverständlich alle bundespolitischen Bereiche überdenken.

Noch eine letzte Bemerkung: Die Kommission ist nicht nur dem Nationalrat gefolgt, sie hat bei Ziffer II Buchstabe c auch eine Zahl geändert. Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Finanzierung den neuen Gegebenheiten ab dem Jahr 2013 entsprechen müsse. Das hat er beschlossen, nachdem er die Botschaft des Bundesrates ursprünglich für 2012 und die Wirkung der Finanzierung für 2013 verlangt hatte. Wenn wir nun mit Zustimmung des Nationalrates die Botschaft für 2013 verlangen, muss auch die Wirkung der Finanzierung erst 2014 eintreten. Das ist die normale Logik. Der Nationalrat hat das noch nicht korrigiert. Diese Änderung müssen wir aus Gründen der Kohärenz des Beschlusses nachvollziehen.

Ich bitte Sie, Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission zu folgen.

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