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Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-09-28

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Ich spreche zu zwei Motionen. Die erste ist die Motion Zanetti, "Verschärfung der Strafbestimmungen im Kernenergiegesetz". Sie werden, sofern Sie die Unterlagen durchgesehen haben, festgestellt haben, dass ich die Motion Zanetti mitunterschrieben habe. Es wird dies einige von Ihnen erstaunen. Meine Überlegung war, dass auch für die Teppichetage Strafbestimmungen existieren müssen, die greifen, wenn tatsächlich Verfehlungen vorkommen. Ich räume ein, dass ich zum Zeitpunkt des Unterzeichnens das Kernenergiegesetz nicht genau genug gekannt habe, sodass mir die genauen Strafhöhen nicht bewusst waren. Beim späteren Durchsehen habe ich dann doch den Eindruck erhalten, dass die Strafhöhen schon jetzt recht happig sind. Deshalb kann ich auch die Kommissionsmehrheit unterstützen, welche die Auffassung vertritt, die geltenden Strafbestimmungen würden der Sachlage gerecht. Diese Ablehnung durch die Kommission entspricht der Haltung des Bundesrates.

Bei der Motion Diener Lenz geht es um die Tiefenlager. Sie wissen, dass in unserem Land eine relativ intensive Abklärung vorgenommen wird, welche Standorte sich in welcher Hinsicht für ein Tiefenlager eignen. Ihnen sind die ungefähren Standorte auch bekannt. Es geht nun in einer zweiten Etappe darum, dass bezüglich aller Standorte abgeklärt werden muss - im Sinne von quantitativen und provisorischen Sicherheitsanalysen -, wie im Hinblick auf die Sicherheitsanforderungen ein Vergleich zwischen all diesen Standorten gemacht werden kann. Frau Diener schreibt in ihrer Motion, dass der Standort in der Ostschweiz etwas besser untersucht worden sei als die anderen Standorte, und sie meint, dass man hier einen gewissen Gleichstand schaffen solle.

Unsere Kommission hat sich diesbezüglich über die Gegebenheiten unterrichten lassen. Die Gegebenheiten sind so, dass seitens der Nagra dem Ensi mitgeteilt worden ist, dass ihres Erachtens die bereits getätigten Untersuchungen ausreichen würden, um das abklären zu können, was in der Etappe 2 abgeklärt werden sollte, nämlich die sicherheitstechnischen Belange. Das schliesse nicht aus, dass in späteren Etappen, was ja auch der Sinn der Etappierung sei, intensivere Erkundungen, Bohrungen usw. gemacht würden.

Die Kommissionsmehrheit akzeptiert die Antwort des Bundesrates, wonach die Erkenntnisse, die man jetzt hat, ausreichen, um einen sicherheitstechnischen Vergleich aller Standorte vornehmen zu können -, weshalb wir Ihnen beantragen, diese Motion abzulehnen, auch dies in Übereinstimmung mit dem Bundesrat.