Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-28
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-28
Wortprotokoll
Der Bereich Energieeffizienz, da sind wir uns alle einig, ist ein wichtiger Bestandteil der künftigen Energiepolitik. Er ist ja heute schon ein Pfeiler, und wir müssen ihn verstärken, die Potenziale sind da. Die Schwierigkeit ist, wie wir das realisieren.
Zum Bereich der Beleuchtung: Sie wissen, dass rund 14,5 Prozent des Stromverbrauchs für die Beleuchtung konsumiert werden, 10 Prozent in der Industrie und im Dienstleistungsbereich, nur 1 Prozent im Bereich der öffentlichen Beleuchtung. Aber auch hier kann man natürlich mit modernen LED-Leuchtmitteln etwas tun. Wir haben ein wirtschaftliches Potenzial bei gewerblichen Anwendungen und bei industriellen Prozessen, das auf rund 15 Prozent geschätzt wird. Im Gebäudebereich wird, das wissen wir, die Wärme heute noch zu vier Fünfteln aus fossiler Energie erzeugt. Hier sind das Sparpotenzial und auch das Reduktionspotenzial für CO2 anerkanntermassen gross.
Weshalb lehnen wir trotzdem zum Teil Ihre Motionen ab? Die Berichterstatter haben es zu Recht gesagt: Wir haben einen Zuständigkeitsbereich der Kantone, den wir ernst nehmen und den wir nach Ansicht des Bundesrates von der Verfassung her zu respektieren haben. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wir mit der Energiedirektorenkonferenz sehr gut zusammenarbeiten. Wir haben in allen Arbeitsgruppen die Kantone sehr eng eingebunden. Es bewegt sich tatsächlich etwas; vielleicht nicht so schnell, wie Sie und ich das möchten, aber tatsächlich sind die Kantone sehr konstruktiv. Ich glaube, es ist der Schweizer Weg, dass wir in Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten versuchen, die vorhandenen Potenziale durch Kooperation, durch ein Miteinander und damit auch durch eine breite Abstützung in den Regionen zu realisieren.
Ich möchte mich nebst diesen Grundsätzen auch zu einzelnen Punkten äussern.
Zur Motion Schelbert 10.3643: Das ist nun genau so ein Fall. Wir führen mit den Kantonen ja bereits Verhandlungen zum Gebäudeprogramm. Herr Freitag hat es schon gesagt, er ist da massgeblich involviert. Bis Ende 2014 gibt es eine Regelung zwischen Bafu bzw. BFE und Energiedirektorenkonferenz, was die Programmvereinbarungen mit den Kantonen zur energetischen Sanierung betrifft. Eine solche Regelung gibt es also. Wir werden sie optimieren, immer in Kooperation, mit einer Vereinbarung. Es ist nicht so, dass es quasi vom Gesetzgeber verlangt wird. Zehn Kantone kennen die VHKA bereits bei bestehenden Bauten, auch da gibt es also [PAGE 990] eine Entwicklung in die richtige Richtung. Aber es gibt auch Kantone, bei denen man mit solchen Veränderungen vor das Parlament muss, in anderen sogar zwingend vor das Volk. Das gehört auch zu unserem Föderalismus.
Ein Wort zu den Elektroheizungen: Herr Luginbühl, wir haben da keine Differenz; es ist selbstverständlich so, dass das mit über 250 000 Elektroheizungen ein grosser Bereich ist. Wo aber werden diese Elektroheizungen betrieben? Sehr oft in Ferienwohnungen, in Zweitwohnungen, die nur saisonal beheizt werden. Da ist es je nach Standort schwierig, Alternativen zu finden. Es gibt auch eine grosse Zahl von Elektroheizungen in Baubetrieben: Auszutrocknende Bauten werden mit Elektroöfen beheizt. Auch dort ist es nicht ganz einfach, von heute auf morgen ein Verbot auszusprechen und Alternativen zu finden. Deshalb ist mein Ansatz auch hier ein pragmatischer. Die bestehenden Muken sind ein gutes Instrument, das man weiter vertiefen und allenfalls für obligatorisch erklären kann, wenn die Kantone damit einverstanden sind. Auch hier gilt: Bei einem rigorosen Verbot gibt es in der Bauindustrie und der Tourismuswirtschaft auch volkswirtschaftlich betrachtet ein paar Knackpunkte. Vor einem rigorosen Verbot würde ich deshalb warnen.
Es braucht wahrscheinlich Ausnahmen und Übergangsregelungen, und auch hier ist die Situation in den Kantonen unterschiedlich. Deshalb sind die Muken 2008 meiner Ansicht nach ein gutes Basismodul, das sich ausbauen lässt. Wir sind mit den Kantonen auch im Gespräch.
Jetzt noch zur Motion Freitag 11.3696, die die Gemüter hier erregt: Ich bin mit der Berichterstatterin völlig einverstanden. Die bürgerliche Seite hat damals immer Wert darauf gelegt, dass die CO2-Abgabe auf Brennstoffen, wenn wir sie schon erheben, kostenneutral ist und staatsquotenneutral zurückerstattet wird. Das war an allen Podien das Hauptargument, mit dem man ein Ja des Volkes zustande gebracht hat. Der Bundesrat hat schon damals, als die Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm vorgeschlagen wurde, gesagt, dass das an sich ein ordnungspolitischer Sündenfall sei und dass man das korrekterweise über Energie Schweiz finanzieren müsste. Man hat es dann beschlossen, das Gebäudeprogramm funktioniert und läuft gut. Es hat aber auch einen Konjunktureffekt. Sie erinnern sich: Wir haben dieses Programm in der Wirtschaftskrise installiert; immer mit dem Hintergedanken, dass man damit auch das Baugewerbe stützt. Das ist nicht zum Schaden der Schweiz, aber dieser Mitnahmeeffekt besteht.
Es gibt aktuell im CO2-Gesetz immer noch eine Differenz zwischen National- und Ständerat über den Umfang des künftigen Gebäudeprogramms. Sie werden in der Wintersession darüber entscheiden müssen. Wenn Sie dort auf 300 Millionen Franken erhöhen wollen, heisst das, dass Sie die CO2-Abgabe auf Brennstoffen von 36 auf 60 Franken erhöhen müssen, weil sie sonst zur Steuer mutiert. Wie richtig gesagt wurde, kann maximal ein Drittel teilzweckgebunden verwendet werden.
Wenn Sie jetzt noch weiter gehen und sagen, das Ganze solle zur Steuer mutieren - es ist, wenn Sie es anders einsetzen, eben eine Steuer, nicht mehr eine Lenkungsabgabe -, dann bedingt das erstens eine Verfassungsänderung, und zweitens heisst es, dass an sich die Erdöl-und Heizölimporteure die ganzen Gebäudeprogramme bezahlen. Da stellt sich dann schon die Frage, ob das gerechtfertigt ist, wo Sie die CO2-Abgabe auf Treibstoffen doch sonst kategorisch ablehnen. Auch das ist aber an sich CO2- und energierelevant. Da stellen sich dann schon ein paar grundsätzliche staatspolitische Fragen. Natürlich: Wenn man dann einmal eine Abgabe hat, ist es einfach, nicht etwas Neues einzuführen; vielmehr kann man sie dann mit der Zeit eben so auslegen, dass sie eine Steuer ist. Ich verstehe Ihr Anliegen und kann es auch nachvollziehen. Wir haben ja mit dem EFD im Rahmen der Motion Studer Heiner 06.3190, "Ökologische Steuerreform", sowieso den Auftrag, Energie statt Arbeit zu besteuern, von einer Lenkungsabgabe über Förder- und Stromrappen bis hin zu grundsätzlichen Überlegungen. Das werden wir in den Grundsätzen voraussichtlich sogar noch dieses Jahr im Bundesrat besprechen; Sie werden einen Bericht dazu erhalten. In diesem Sinne, Herr Ständerat Freitag, bin ich sehr einverstanden damit, dass man in einen Prüfungsauftrag auch Ihr Anliegen aufnimmt. Es aber als Motion anzunehmen, das würde schon eine ziemliche Kehrtwende in der CO2-Politik darstellen. Das müsste ich deshalb vorderhand bekämpfen.