Maissen Theo · Ständerat · 2011-09-22
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-22
Wortprotokoll
Beide Motionen, die wir hier behandeln, haben das Ziel, möglichst flächendeckend leistungsfähige Telekommunikationsnetze zur Verfügung zu stellen. Ein erster wichtiger Schritt wurde seinerzeit aufgrund eines Vorstosses von mir gemacht. In der Folge hat der Bundesrat nämlich die Verordnung über die Fernmeldedienste dahingehend geändert, dass die Breitbanddienste als Teil der Grundversorgung definiert werden. Dafür möchte ich ihm an dieser Stelle ausdrücklich danken.
Einen Quantensprung in der Leistungsfähigkeit der Netze bringt der Ersatz der bestehenden Kupferkabel durch Glasfaserleitungen. Die Situation ist folgende: Wir hatten Kontakt mit der Swisscom, und gemäss den Ausführungen der Swisscom kostet die Erschliessung ländlicher Regionen mit Glasfaseranschlüssen rund drei- bis fünfmal mehr als die Erschliessung städtischer Regionen. Die Swisscom wird sich deshalb wie auch andere Telekommunikationsanbieter zuerst auf die Märkte in den urbanen Zentren konzentrieren. Die ländlichen Räume werden, wiederum gemäss Aussagen der Swisscom, erst in rund fünfzehn Jahren weitestgehend mit Glasfaseranschlüssen versorgt sein.
Diese sehr grosse zeitliche Verzögerung führt zu erheblichen volks- und betriebswirtschaftlichen Wettbewerbsnachteilen für die KMU, Tourismusdestinationen, Haushalte usw. in den betroffenen Regionen. Ein neuer digitaler Graben droht sich also zu öffnen, welcher der nationalen Kohäsion abträglich ist. Zudem besteht die Gefahr, dass sich sehr unterschiedliche Preisstrukturen herausbilden, welche ebenfalls die ländlichen Gebiete benachteiligen.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, um den Ausbau des Glasfasernetzes zu beschleunigen und um die erwähnten Wettbewerbsnachteile ländlicher Räume zu verhindern, wird in meiner Motion die Durchführung von regionalen Ausschreibungsverfahren vorgeschlagen. In Regionen, in denen absehbar ist, dass die Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung und sehr hohen Kosten erfolgt, sollen Bund und Kantone nach meinem Vorschlag die Glasfasererschliessung gemeinsam regional ausschreiben können. Die entsprechenden Regionen würden durch Bund und Kantone gemeinsam bezeichnet. Die Ausschreibung im Sinne eines Offertverfahrens könnte so erfolgen, und dann könnten sich die verschiedenen Anbieter bewerben. Bund und Kantone könnten als Besteller gemeinsam der regionalen Trägerschaft die gegenüber einer Erschliessung im urbanen Raum höheren Kosten abgelten.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab mit der Begründung, dass für Ausschreibungen ausserhalb der rechtlich vorgesehenen Grundversorgungsordnung die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Ich möchte mit meiner Motion dem Bundesrat aber gerade die Möglichkeit geben, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Er sichert allerdings zu, das hat Kollege Brändli bereits erwähnt, zu prüfen, inwiefern der Grundversorgungsmechanismus und insbesondere die Finanzierungsmodalitäten für neue Technologien geeignet sind und allenfalls modifiziert werden könnten.
Zwischenzeitlich liegt, wie besprochen, die Motion Cathomas vor. Sie hat das Ziel, die Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung zu verbessern. Die Zielsetzung ist im Grunde genommen dieselbe wie diejenige meiner Motion: Die Bildung eines digitalen Grabens zwischen den urbanen und den ländlichen Räumen soll verhindert werden. Nachdem neben dem Bundesrat nun auch die Kommission beantragt, meine Motion abzulehnen, ist mir klar, dass ich hier relativ chancenlos bin. Die Annahme der Motion Cathomas geht nun aber in die Richtung meiner Vorstellungen für die Entwicklung eines flächendeckenden, leistungsfähigen Telekommunikationsnetzes.
In diesem Sinn erkläre ich, dass ich meine Motion zurückziehe.