Lexipedia

Killer Hans · Nationalrat · 2011-12-06

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-06

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen im Namen der SVP-Fraktion den Antrag, auf diese Änderung des Energiegesetzes nicht einzutreten. Diese Gesetzesänderung führt zu einer Änderung bezüglich des seit Jahren bewährten Prinzips der Freiwilligkeit von Zielvereinbarungen für Effizienzverbesserungen. Artikel 8 des Energiegesetzes fordert den Bundesrat auf, Vorschriften für die spezifischen Energieverbräuche von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten zu erlassen. Ebenfalls bundesrätlich geregelt werden sollen die Prüfverfahren für serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte. Ausserdem ist eine Kompetenzdelegation an das UVEK enthalten: Die Verwaltung soll dann den Herstellern und Importeuren Verbrauchszielwerte und marktwirtschaftliche Instrumente vorschreiben. Massstab für solche Regelungen soll grundsätzlich die jeweils beste verfügbare Technologie sein.

Wir sind mit dieser Gesetzesänderung drauf und dran, für unser Land wieder einmal Sonderregelungen gegenüber dem Rest von Europa und der Welt einzuführen, mit ungeahnten Kosten für unsere Konsumenten und für die Wirtschaft. Es gibt, wie einer Publikation des Bundesamtes für Energie vom 19. Oktober 2011 entnommen werden kann, bereits Vorschriften für die Inbetriebnahme von Elektrogeräten. Diese lehnen sich weitgehend an die Vorschriften der EU an. Es ist sinnvoll, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass Geräte nicht nur für den Schweizer Markt hergestellt werden. Warum, so frage ich Sie, sollen wir jetzt für Fahrzeuge und Anlagen sowie für Geräte die Forderung einführen, dass jeweils nur die beste verfügbare Technologie toleriert wird, koste es, was es wolle? Warum sollen wir unsere Konsumenten und Anwender in der Wirtschaft jeweils zu solch teuren Rolls-Royce-Produkten verpflichten?

Hören wir doch auf, unsere Wirtschaft immer wieder mit Sonderbelastungen zu bestrafen und damit deren Konkurrenzfähigkeit infrage zu stellen! Ich rufe Ihnen das Thema Luftreinhaltung in Erinnerung; hier haben wir Vorschriften, welche über das Niveau von Europa hinausgehen, mit der Wirkung, dass gewisse Baumaschinen und Maschinen dem Schweizer Markt versagt bleiben. Oder das Beispiel der Klassierung in LSVA-Kategorien bei den Lastwagen, bei der wir mit unseren Regelungen bewirken, dass nur wenige Jahre alte Fahrzeuge in die teureren Kategorien deklassiert werden; eine vernünftige wirtschaftliche Nutzungsdauer wird damit eingeschränkt. Wollen wir uns für die bevorstehenden wirtschaftlich härteren Zeiten zusätzlich solche und ähnliche Sondervorschriften auflasten, die in ihrer Wirkung solche Aufwendungen nie rechtfertigen? Überlassen wir die Entwicklung der Verbrauchsverbesserungen den europäischen und globalen Märkten. Alle Branchen sind in dieser Richtung unterwegs. Die Schweiz ist bei der Anwendung von Geräten und Fahrzeugen nicht der Nabel der Welt. Es ist gut, wenn wir diese Entwicklungen mitmachen, aber bleiben wir bei der Freiwilligkeit und beim europäischen Niveau sowie beim Wettbewerb am Markt, und verzichten wir auf Sonderlösungen! Wie fast alle Parteien beschweren wir uns, dass europäische Produkte in unserem Land unbegründet mehr kosten als im Rest von Europa. Hier haben wir aber eine gute Möglichkeit, nicht wieder teure Sondervorschriften zulasten unserer Wirtschaft zu erlassen.

Die Gesetzesänderung ist unnötig. Ich bitte Sie, unserem Nichteintretensantrag zuzustimmen.