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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2011-12-06

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-12-06

Wortprotokoll

Es geht hier um den zweiten Schritt der Bahnreform 2. Es ist ein Geschäft, das aus dem Jahr 2005 kommt, in Teilschritte aufgeteilt ist und bei dem ich zugeben muss, dass es auch für mich als Mitglied der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hier manchmal schwierig ist, noch den Überblick zu behalten. Es dürfte insbesondere für die Neuen schwierig sein zu wissen, was in der Differenzbereinigung diskutiert wird. Zum Glück ist es ein ganz einfaches Prinzip, das die Minderheit im Gesetz verankert haben möchte.

Es geht um Folgendes: Wenn wir ausländische Unternehmungen haben, die wir in der Schweiz auf unseren Trassen fahren lassen, möchten wir das Gegenrecht für Schweizer Unternehmungen im Ausland haben. Bei Artikel 9a geht es um den sogenannten freien Netzzugang. Der diskriminierungsfreie Zugang wird hier verankert. In Absatz 6 werden dann die Bedingungen festgehalten, und es wird festgehalten, dass der Bundesrat weitere Grundsätze zum Netzzugang festlegt und auch die Einzelheiten regelt.

Der Bundesrat kann auch mit anderen Staaten Abkommen abschliessen, damit ausländische Unternehmungen Zugang zum Schweizer Schienennetz haben. Dagegen hat niemand etwas einzuwenden. Der Ständerat hat bei Artikel 9a Absatz 6 aber einen weisen Zusatz eingefügt: Der Bundesrat soll bei den Abkommen, die er mit anderen Ländern abschliesst, das Prinzip der Reziprozität berücksichtigen. Das ist eigentlich einsichtig. Dieser Zusatz muss nicht gross erklärt werden, er spricht für sich: Abkommen mit anderen Staaten sollen auf Gegenseitigkeit beruhen. Dieser Grundsatz ist für Schweizer Unternehmen sehr wichtig, wie der Ständerat richtig erkannt hat. Es ist nicht vorstellbar, dass ausländische Unternehmen auf dem Schweizer Schienennetz fahren dürfen, aber die schweizerischen Unternehmen in den Staaten, mit denen die Schweiz ein Abkommen hat, keinen Zugang zum Trassennetz haben.

Wenn schweizerische Unternehmen nicht profitieren können, dann soll man, das ist die Meinung des Ständerates und der Kommissionsminderheit, den ausländischen Bahnunternehmen nicht einfach einseitig freien Zugang zu unserem Trassennetz gewähren. Das gehört aus Sicht des Ständerates und der Minderheit zu fairen Abkommen, die die Schweiz mit dem Ausland abschliesst. Das ist auch richtig und wichtig, denn nur so werden unser System des öffentlichen Verkehrs und unsere Eisenbahnunternehmungen nicht geschwächt. Herr Brändli hat es in der Ständeratsdebatte gesagt: "In Artikel 9a Absatz 6 geht es um die Reziprozität. Ich glaube, das ist unbestritten und wird auch so gehandhabt. Hier wird es jetzt einfach noch festgehalten." (AB 2011 S 421)

Ich bitte Sie daher, der Minderheit und damit dem Ständerat zu folgen und diesen Zusatz noch ins Gesetz aufzunehmen.