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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-06

Wortprotokoll

Die Idee von Herrn Ständerat Freitag ist auf den ersten Blick bestechend. Wir haben eine CO2-Abgabe, wir haben Einnahmen. Er sagt: Verwenden wir die Einnahmen doch einfach für die Energieproduktion! Deshalb war die Motion wahrscheinlich im Ständerat auch erfolgreich, wenn auch knapp.

Ich bin dankbar für die fundierte Arbeit Ihrer Kommission. Die Forderung widerspricht nämlich dem Volkswillen. Jetzt kann ich mich wieder mit Herrn Killer versöhnen. Es ist natürlich so: Die CO2-Abgabe wurde mit dem Versprechen eingeführt, dass es eine Lenkungsabgabe sei und wir die Abgabe vollumfänglich an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstatten würden. Wir wollten damit erreichen, dass insbesondere die Ölheizungen verteuert würden, dass andere Heizungen nach und nach ersetzt würden, und das hat auch funktioniert. Wir haben dann die Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm eingeführt, mit rund einem Drittel. Das war schon an der Grenze. Bleibt damit der Charakter einer Lenkungsabgabe noch bestehen, oder mutiert das Ganze zu einer Steuer? Wenn Sie jetzt die Motion annehmen, dann ist diese Abgabe nicht mehr eine Lenkungsabgabe; sie mutiert klar zu einer Steuer. Damit müssten Sie die Verfassung ändern. Das wäre ganz klar nicht auf der Linie, die wir dem Volk versprochen haben und die seinerzeit auch zur Abstimmung gelangt ist.

Man kann jetzt sagen: Okay, Bundesrat, ändere die Verfassung! Ich bitte Sie schon, da jetzt vorsichtig zu sein. Wenn die Abgabe vollumfänglich zu einer Steuer verändert würde, bestünde auch die Situation, dass diejenigen, die jetzt von der CO2-Abgabe belastet sind - das sind die Heizölimporteure, aber auch die Importeure von Rohöl -, die ganze Energiestrategie finanzieren würden. Da stellt sich schon auch die Frage nach der Gerechtigkeit. Ist es richtig, dass dieses Segment dermassen belastet wird und die Erträge quasi der Allgemeinheit zugutekommen? Ich warne davor, damit zu einseitig nur die Hauseigentümer, die noch mit Öl heizen, oder die Rohölimporteure zur Kasse zu bitten. Das wäre meines Erachtens nicht gerechtfertigt.

Eine weitere Problematik: Wir sind beim CO2-Gesetz noch in der Phase der Differenzbereinigung. Der Ständerat wird sich damit befassen, er hat ja auch die Aufgabe, das Gebäudeprogramm allenfalls auf 300 Millionen Franken aufzustocken. Wenn das so beschlossen und mit dieser Drittelsregelung versehen wird, damit es verfassungskonform ist, werden wir die Abgabe von 36 Franken pro Tonne erhöhen müssen, damit diese 300 Millionen dann eben auch rund einem Drittel der gesamten Abgabe entsprechen. Wir stehen also sowieso vor einer Erhöhung der Belastung auf Brennstoffen. Auch da wird es natürlich schon politischen Widerstand der betroffenen Kreise geben. In diesem Kontext liegt diese Motion deshalb quer in der Landschaft. Wir brauchen hier wirklich ein Finanzierungsmodell, das breit gefasst ist, das die Verfassung respektiert.

Deshalb bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen.