Flach Beat · Nationalrat · 2011-12-06
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2011-12-06
Wortprotokoll
Dieser Rat schickt sich heute an, eine Rechtsschutzlücke zu schliessen, eine Lücke, die nicht einfach plötzlich entstanden ist, sondern über die Jahrhunderte hinweg immer etwas grösser geworden ist. Es ist so ähnlich, wie wenn Sie draussen stehen, und es beginnt leicht zu regnen: Irgendwann ist der Regen plötzlich so stark, dass Sie sagen: "Jetzt muss ich den Schirm aufmachen." Dieser Moment ist jetzt gekommen.
Als 1874 die heute geltende Regelung eingeführt wurde, waren auf Bundesebene nur sehr wenige Gesetze in Kraft oder in Planung, welche die Grundrechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger so tangieren konnten, dass man der Meinung hätte sein können, eine gerichtliche Überprüfung dieser Gesetze sei notwendig. Über die letzten 150 Jahre hinweg hat sich das fundamental geändert. Darum brauchen wir heute eine bessere Kontrolle. Wir brauchen diesen Ausbau des Rechtsschutzes der Individuen.
Das Recht, Gerechtigkeit zu erlangen, soll in einer Demokratie niederschwellig, verständlich aufgebaut und vor allen Dingen auch verständlich und gerecht sein. Die hier angestrebte Verfassungsgerichtsbarkeit unterscheidet sich denn auch fundamental von Verfassungsgerichtsbarkeiten, wie wir sie aus anderen Ländern, beispielsweise aus der Bundesrepublik Deutschland, kennen. Es soll keineswegs so sein, dass wir mit dieser Änderung in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen. Es soll nicht so sein, dass die politische Auseinandersetzung über die Ausrichtung eines Gesetzes oder dessen Auswirkungen in die Gerichtssäle verlagert wird. Nein, es geht nur darum, dass im Anwendungsfalle - nur im Anwendungsfalle - die juristische Person oder der Bürger, die Bürgerin, der bzw. die in ihren Grundrechten verletzt worden ist, auch gegen ein Bundesgesetz erwirken kann, dass dieses in ihrem konkreten Fall nicht gegen sie angewendet werden soll.
Die Angst, dass mit dieser Änderung die Gerichte die Gesetzgebungskompetenz aushebeln könnten oder dass wir eine ungebührlich grosse oder überbordende Zahl an Gerichtsfällen produzieren würden, über die dann zu beschliessen wäre, was zu weiteren, höheren Kosten und Aufwendungen führte, ist vollkommen unbegründet. Dies ist auch deshalb so, weil sich das Bundesgericht in den vergangenen 150 Jahren sehr konziliant gezeigt hat und ausserordentlich zurückhaltend war, wenn es darum ging, die Verfassungsgerichtsbarkeit von einzelnen kantonalen Gesetzen zu überprüfen. Die heutigen Gesetze auf Bundesstufe sind wesentlich komplexer als die Wehrgesetze des 19. Jahrhunderts; sie sind wesentlich umfassender als die hauptsächlich administrativen Gesetze zur Organisation des Bundesstaates aus dem 19. Jahrhundert; und die heutigen Bundesgesetze sind wesentlich weitreichender.
Die GLP-Fraktion unterstützt daher die Stärkung der demokratisch legitimierten Menschen- und Grundrechte in unserer Bundesverfassung und tritt für die massvolle Form dieser Verfassungsgerichtsbarkeit ein. Die GLP-Fraktion ist für Eintreten und wird dieser Verfassungsänderung einstimmig zustimmen, und ich bitte Sie, dies auch zu tun.