Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-07
Wortprotokoll
Gemäss dem geltenden Aktienrecht kann jede Gesellschaft für ihre Konzernrechnung ihre eigenen Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze aufstellen. Das geltende Recht sieht nur vor, dass die Konzernrechnung gemäss den Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung zu erstellen ist. Das hat in der Praxis zu Eigenkreationen geführt, weil ein grosser Ermessensspielraum besteht. Solche Konzernrechnungen sind oftmals nicht aussagekräftig. Zudem ist der Vergleich von Konzernrechnungen unterschiedlicher Gesellschaften oft gar nicht möglich. Der Entwurf des Bundesrates sah deshalb für die Erstellung der Konzernrechnung zwingend die Anwendung eines anerkannten schweizerischen oder internationalen Standards zur Rechnungslegung vor, z. B. Swiss GAAP FER. Der Nationalrat aber will beim geltenden Recht bleiben und sieht eine Konsolidierung gemäss anerkannten Standard nur für sehr grosse Unternehmen vor.
Der Ständerat hat sich nun einem neuen Lösungsansatz von Herrn Ständerat Inderkum angeschlossen: Die nationalrätliche Version soll mit gewissen Minderheitenrechten angereichert werden, mit denen sich eine Konsolidierung nach anerkanntem Standard durchsetzen lässt. Herr Ständerat Inderkum wollte mit seinem Konzept dem Nationalrat explizit eine Brücke zu einem Kompromiss bauen. Weil der Entwurf des Bundesrates jetzt leider nicht mehr zur Diskussion steht, erachte ich den neuen Lösungsansatz des Ständerates als unterstützenswert.
Ich bitte Sie deshalb, sich dem Kompromissangebot des Ständerates anzuschliessen. Ich erachte es ausserdem als sinnvoll, dass 10 Prozent der Vereinsmitglieder eine Konsolidierung gemäss anerkanntem Standard durchsetzen können. Auch diesbezüglich bitte ich Sie, sich der Minderheit anzuschliessen.