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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-07

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07

Wortprotokoll

Bei Artikel 962a geht es um die anerkannten Standards zur Rechnungslegung. Der Nationalrat hat sich dafür entschieden, dass nicht der Bundesrat generell die anerkannten Standards, sondern dass die Börse die Standards für ihre kotierten Gesellschaften festlegen kann. Den Beratungen im Ständerat ist zu entnehmen, dass es ihm letztlich um eine staatspolitische Frage ging, nämlich darum, wer die demokratische Legitimation für den Erlass der Standards zur Rechnungslegung hat, und weniger um eine praxisorientierte, nämlich darum, wer die anerkannten Standards hinsichtlich der Praxis besser beschliessen soll.

Wichtig ist mir auch noch einmal der Hinweis auf die Botschaft, wonach die Unternehmen einen Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung auf freiwilliger Basis erstellen können. Die Artikel 962 und 962a finden diesfalls keine Anwendung.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates bleibt bei ihrer Auffassung, dass für börsenkotierte Unternehmen die Börse die entsprechenden Rechnungslegungsstandards beschliessen können soll. Dies hat weniger mit demokratiepolitischen Argumenten als vielmehr mit der Praxistauglichkeit des Rechnungslegungsrechts zu tun.

Im Namen der knappen Mehrheit - der Entscheid fiel mit 14 zu 13 Stimmen - bitte ich Sie deshalb, deren Antrag zu folgen.