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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-07

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07

Wortprotokoll

Lassen Sie mich vorab einige grundsätzliche Bemerkungen machen - dies auch für all jene, die die Geschichte dieses Geschäftes noch nicht mitgestaltet haben.

Das sachlich veraltete Rechnungslegungsrecht wird mit dieser Vorlage umfassend revidiert. Ziel ist die Schaffung einer einheitlichen Regelung für alle Rechtsformen des Privatrechts im Bereich der Rechnungslegung. Die Anforderungen an die Unternehmen werden je nach Unternehmensgrösse und wirtschaftlicher Bedeutung differenziert. Für KMU gilt in der Buchführung der Status quo. Weiter gehende Bestimmungen gelten für Grossunternehmen und für Konzerne. Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt werden. Dieser gibt die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens wieder. Die Reform wird des Weiteren steuerneutral ausgestaltet.

Das Rechnungslegungsrecht wurde vom Ständerat aus dem Entwurf des Bundesrates zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts als Vorlage 2 ausgegliedert, um eine vom aktienrechtlichen Teil - dazu gehört nicht nur die umfassende Aktienrechtsrevision, sondern auch der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative Minder - verfahrensmässig getrennte Beratung zu ermöglichen. Die Vorlage befindet sich jetzt in der letzten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens. In der Herbstsession hielt der Ständerat an den meisten Differenzen zum Nationalrat fest, und auch die [PAGE 1933] Kommission des Nationalrates hielt danach an den Beschlüssen unseres Plenums fest.

Zu Artikel 960e: Unsere Kommission hält mit 13 zu 11 Stimmen an ihrer Formulierung fest, wonach Verbindlichkeiten zum Nennwert oder, falls abweichend, zum Ausgabebetrag oder zum Übernahmebetrag eingesetzt werden. Überzeugt wurde die Mehrheit in der Kommission vor allem hinsichtlich der Praxistauglichkeit des Obligationenrechts. So bietet die Festschreibung des reinen Nennwertprinzips bei einzelnen Finanzierungsinstrumenten Probleme in der Praxis, die in der Kommission nicht ausgeräumt werden konnten.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb, ihrem Antrag zu folgen.