Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-12-07
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-07
Wortprotokoll
Artikel 961d sieht Erleichterungen für die Erstellung der Konzernrechnung vor. Auf die Erstellung eines erweiterten Anhangs, einer Geldflussrechnung und eines Lageberichtes kann verzichtet werden, wenn das Unternehmen Teil eines Konzerns ist, der eine Konzernrechnung zu erstellen hat. Das ist eine sinnvolle Entlastung.
Nichtsdestotrotz kann es angezeigt sein, hier einen Minderheitenschutz zu verankern. Minderheiten können am Einzelabschluss der sie betreffenden Gesellschaft interessiert sein. Deshalb hat der Bundesrat in Ziffer 1 vorgesehen, dass eine Minderheit der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die 10 Prozent des Kapitals vertreten, einen umfassenden Konzernabschluss verlangen können. Der Nationalrat hat nun dieses Quorum auf 20 Prozent erhöht - ohne weitere Begründung, wage ich zu sagen.
Es ist ein klassisches Informationsrecht einer Minderheit, es ist ein klarer Minderheitenschutz, und es ist im Aktienrecht unbestritten, dass ein 10-prozentiger Anteil eine schützenswerte Minderheit darstellt. Ziel der gesamten Aktienrechtsrevision, in welche die Revision des Rechnungslegungsrechtes eingebettet ist, ist es ja auch, die Minderheiten zu schützen. Zugleich ist eine Minderheit mit einem 10-prozentigen Anteil auf der einen Seite gross genug, um Missbräuche abzuwenden; auf der anderen Seite ist diese Limite nicht so prohibitiv hoch, wie das die Mehrheit mit 20 Prozent vorschlägt.
Ich bitte Sie deshalb, diese Differenz zum Ständerat auszuräumen, zum Entwurf des Bundesrates zurückzukehren, das Quorum für den Minderheitenschutz bei 10 Prozent des Grundkapitals festzulegen und diese Hürde nicht höher anzusetzen.