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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-07

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Der Nationalrat hat den Schwellenwert für die Ausübung der Minderheitsrechte von 10 auf 20 Prozent Kapitalbeteiligung angehoben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie im Revisionsrecht die Schwellenwerte bereits stark erhöht und damit den Anwendungsbereich für die Rechnungslegung der sogenannt grösseren Unternehmen bereits stark eingeschränkt haben.

Die Rechnungslegung für grössere Unternehmen umfasst zwei zusätzliche Angaben im Anhang zur Jahresrechnung, die Erstellung einer Geldflussrechnung und die Erstellung eines Lageberichtes. Das wichtigste dieser drei Erfordernisse ist die Geldflussrechnung. Gemäss gewichtigen Stimmen in der Lehre wird das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan eine Geldflussrechnung regelmässig auch dann erstellen lassen müssen, wenn die von Ihnen erhöhten Schwellenwerte von 20 und 40 Millionen Franken sowie von 250 Vollzeitstellen nicht überschritten werden. Nur eine Geldflussrechnung ermöglicht einen zuverlässigen Überblick über die Entwicklung der Liquidität eines Unternehmens, unter anderem über den Cashflow.

Das vorliegend zur Diskussion stehende Minderheitenrecht geht materiell deutlich weniger weit als dasjenige, mit dem ein gesamter Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung durchgesetzt werden kann. Deshalb ist die tiefere Schwelle von 10 Prozent Kapitalbeteiligung sachlich ganz klar begründet.

Ich bitte Sie, sich dem Ständerat anzuschliessen und den Antrag der Minderheit zu unterstützen.

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