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Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-12-07

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-12-07

Wortprotokoll

Es wurde gesagt, Herr Minder sei auch nicht für diese Steuer. Das ist sein gutes Recht. Herr Minder hat eine Initiative gestartet, aber das Thema Abzockerei ist weiss Gott kein Monopol von Herrn Minder; er ist ja nicht der Erste, der sich damit beschäftigt hat. Es ist ein facettenreiches Problem, es ist aus verschiedenen Gründen notwendig, dieses Problem anzugehen.

Wir haben vorher einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Er ist nicht sehr überzeugend. Vor allem aber bildeten in der ständerätlichen Konzeption der verabschiedete Gegenvorschlag und die nunmehr zur Disposition stehende Vorlage eine Einheit. Diese beiden Vorlagen machen nur zusammen Sinn. Es ist nicht so, dass diese Boni-Steuer unsere Erfindung wäre. Es gibt bekanntlich eine Initiative, die "1:12 - Für gerechte Löhne" heisst. Wir haben ja auch einen entsprechenden Antrag in diese Beratung eingebracht, der zeigt, wie man das Boni-Problem auf andere Weise lösen könnte, nämlich durch die Festlegung einer Höchstgrenze. Das scheint mir immer noch der sinnvollste Weg zu sein, um dieser Problematik Herr zu werden. Diese Lösung lehnen Sie ab, Sie schaudern davor, denn die grösste Freiheit, die es für Sie im Lande überhaupt gibt, ist die, möglichst grosse Löhne bzw. Boni zahlen zu dürfen.

Nun hat mit dem Ständerat auch der Bundesrat begriffen, dass es eine Regulierung braucht, wenn es auch keine Obergrenze ist. Deswegen wurde diese Boni-Steuer erfunden. Nun sagt Herr Kaufmann, damit bestrafe man die Unternehmen. Wenn Sie das sagen, haben Sie den Mechanismus nicht begriffen. Das Ziel dieser Boni-Steuer ist es natürlich, dass Unternehmen davon abgehalten werden, überhaupt solche Boni zu bezahlen. Wir haben ja zuerst über eine Limite von 1 oder 2 Millionen Franken gestritten, und nun, am Schluss, sind wir bei 3 Millionen. Wenn Sie sagen, Herr Kaufmann, die Unternehmen würden bestraft, muss ich daraus schliessen, dass Sie eigentlich Vergütungen von insgesamt über 3 Millionen immer noch normal finden, denn sonst würden die Unternehmen ja nicht mit einer Steuer "bestraft".

In diesem Sinne geht es um die Frage, ob Sie eine Hürde aufbauen wollen, die durch die indirekte Wirkung eigentlich gleich wirkt wie eine Obergrenze, indem Sie sagen: Ein Unternehmen wird bestraft - zu Recht -, wenn es zu hohe Vergütungen ausbezahlt. Nachdem Sie, wie gesagt, die Obergrenze des Lohnes nicht festsetzen wollen, bleibt nur diese Möglichkeit. Wenn Sie darauf nicht eintreten, dann verwässern Sie das Konzept des Ständerates - das auch unseres sein müsste - und verhindern ein griffiges Konzept der Bundesversammlung zum Thema Abzockerei. Wir sind nicht Menschen, die sich nur auf Einflüsterung von Herrn Minder kaprizieren, sondern wir müssen einen eigenständigen Weg finden, der Abzockerei zu begegnen.

Wenn Sie hier Nein sagen und nicht eintreten, dann machen Sie auf halbem Wege halt! Dann müssen neue Mittel und Wege gefunden werden, das Thema anzugehen. Es kommt ja demnächst nicht nur die Minder-Initiative zur Abstimmung, sondern eben auch die 1:12-Initiative.