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Huber Gabi · Nationalrat · 2011-12-07

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07

Wortprotokoll

Unser Rat hat bereits zweimal Nichteintreten auf diese Vorlage beschlossen, aber bekanntlich sind ja aller guten Dinge drei. Die Gründe für die Ablehnung dieser Vorlage seitens der FDP-Liberalen Fraktion sind immer noch die gleichen. Ich fasse sie gerne noch einmal zusammen.

Vorlage 2 will das Aktienrecht vermeintlich mit Steuerrecht nachbessern und produziert damit eine unhaltbare Vermischung. Im Verlaufe der Beratungen hat der Ständerat sein eigenes Steuermodell aufgegeben und das sogenannte Kombinationsmodell übernommen, welches in der Küche des Bundesrates entwickelt wurde, im Wissen darum - ich zitiere aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Zusatzbericht der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen vom 22. November 2010 -, "dass eine Umgehung der vorgeschlagenen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen nicht ausgeschlossen werden kann".

Dieses Kombinationsmodell will sogenannt sehr hohe Vergütungen, welche willkürlich auf einen Grenzwert von 3 Millionen Franken fixiert wurden, als Gewinnverteilung und -verwendung behandeln, mit der Folge, dass alle Unternehmen, nicht nur die börsenkotierten, die den Grenzwert überschreitenden Vergütungen nicht mehr als Aufwand vom Jahresgewinn abziehen können. Herr Bäumle, eine Unternehmenssteuer, als die Sie ja die Boni-Steuer selbst bezeichnen, wird nicht besser, wenn sie in einem direkten Gegenvorschlag steht. Gekrönt wird das Ganze mit der zwingenden Abstimmung der Generalversammlung über sämtliche Vergütungen an Arbeitnehmer, welche 3 Millionen Franken pro Geschäftsjahr übersteigen.

Eine derartige Regulierung wäre nicht nur weltweit einzigartig, sondern ein eigentlich neuer Steuertatbestand für Unternehmen, der als system- und verfassungswidrig einzustufen ist. Es käme zu einer Erhöhung der Gewinnsteuer und damit faktisch zu einer Boni-Steuer, die nicht einmal Herr Minder vorschlägt. Der Bezüger müsste die sogenannt sehr hohe Vergütung voll und ganz versteuern, und beim Anteil, der den Grenzwert von 3 Millionen Franken überträfe, käme auch noch das Unternehmen zum Handkuss, was einer Ungleichbehandlung gleichkommt. Die Frau Bundesrätin hat in der Sommersession diesem Einwand entgegengehalten, es sei nach ihrer Auffassung vollumfänglich abgeklärt, dass das verfassungsmässig korrekt sei. Aber ich wage zu behaupten, dass diese Bestimmung den Stresstest vor dem Steuerrichter kaum bestehen würde.

Auch die übrigen praktischen Auswirkungen dieser Vorlage beinhalten ausschliesslich Verschlechterungen, nämlich faktisch eine staatliche Lohnobergrenze und die Aussicht, Arbeitsverträge mit entsprechenden Vergütungen nur noch unter Vorbehalt abschliessen zu können.

Die FDP-Liberale Fraktion hat am eigentlichen indirekten Gegenvorschlag, welchen wir vorher mit der Vorlage 1 diskutiert und beraten haben, aktiv mitgearbeitet und hat Kompromissanträge unterstützt. Das Eintreten und die Mitarbeit waren dort unbestritten; wir haben Konzessionen gemacht. Was aber die Vorlage 2 betrifft - das wäre wirklich ein Schuss ins eigene Knie -, unterstützen wir die Mehrheit, das heisst, wir sind für Nichteintreten auf die Vorlage 2.