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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-07

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07

Wortprotokoll

Es ist ja nicht so, dass die Kommissionsmehrheit Absatz 3 aus dem Gesetz streichen will. Die Kommissionsmehrheit hat sich, wie bereits das Plenum, dafür entschieden, dass der Verwaltungsrat im Vergütungsreglement zwischen der Grundvergütung und einer allfälligen zusätzlichen Vergütung unterscheiden soll. Die Kommissionsmehrheit findet es aber heikel, wenn wir gesetzlich vorschreiben, dass das maximal zulässige Verhältnis zwischen Grundvergütung und variablen oder zusätzlichen Vergütungen festgelegt wird. Ursprünglich hat der Ständerat das beschlossen, doch wir haben in der Praxis gesehen, dass die Tendenz, so zu regulieren, entsprechende Folgen gezeitigt hat, indem die Grundvergütungen in den letzten Jahren tendenziell gestiegen bzw. durch höhere Fixentschädigungen ersetzt worden sind, währenddem variable Vergütungen im Verhältnis zu den Grundvergütungen gesunken sind. Dadurch entstehen für die Unternehmungen neue Kostenblöcke; die Unternehmungen verlieren tendenziell an Flexibilität, und die Performance und der Geschäftsgang leiden darunter, was letztlich den Aktionärinnen und Aktionären - und in dieser Optik beraten wir diesen Gegenvorschlag zur Minder-Initiative ja - nicht entgegenkommt.

Die Kommission hat deshalb mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen, dass der Verwaltungsrat im Vergütungsreglement einen Unterschied zwischen fixer und variabler Vergütung machen soll, dass aber nicht zwingend ein maximales Verhältnis [PAGE 1943] zwischen diesen Lohnbestandteilen festgeschrieben werden muss.