Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-07
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 731d Absatz 1 muss der Verwaltungsrat ein Vergütungsreglement über die Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates, ihm nahestehende Personen, aber auch für die mit der Geschäftsführung betrauten Personen sowie für die Mitglieder des Beirates vorlegen.
Nun regelt Absatz 2 die Mindestanforderungen an das Vergütungsreglement. Das Plenum des Nationalrates hat beschlossen, dass sich die gesetzlichen Vorgaben für das Vergütungsreglement auf Eckwerte und Prinzipien zu beschränken haben und nicht alle Details vorschreiben. Materiell ist es korrekt, dass Absatz 2 nicht vorschreibt, inwiefern das Vergütungsreglement auszugestalten ist, sondern die Regelungsgegenstände festschreibt. Der Nationalrat hat wesentliche Teile der Fassung des Ständerates übernommen, hat sich aber darauf beschränkt, Prinzipien festzulegen. Ich möchte Sie auch auf den Einleitungssatz hinweisen, der sagt, dass das Vergütungsreglement "namentlich" festlegt; d. h., es steht jeder Unternehmung frei, weitere Regelungen in das Vergütungsreglement aufzunehmen.
Ich bitte Sie, im Sinne einer schlanken, kohärenten, unbürokratischen Gesetzgebung der Mehrheit zu folgen und bei unserem Beschluss zu bleiben.
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