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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-07

Wortprotokoll

Herr Noser möchte einen neuen Artikel 689 Absatz 3 einführen, wonach - sofern ich das richtig verstanden habe - die briefliche Stimmabgabe ermöglicht werden soll. Das hat aber nichts mit dem vom Nationalrat beschlossenen Artikel 689 Absatz 3 OR zu tun, der gemäss den Aussagen des Antragstellers das Problem der Dispo-Aktien lösen soll. Ich bin daher klar der Ansicht, dass der Einzelantrag Noser keine bestehende materielle Differenz des Geschäftes 10.443 betrifft. Darüber hinaus muss festgehalten werden, dass der vorliegende Antrag den Rahmen dieses Geschäfts sprengt und daher grundsätzlich auch nichts mit der Volksinitiative zu tun hat.

Das geltende Aktienrecht wie auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Aktienrechtsrevision und der indirekte Gegenvorschlag des Ständerates basieren auf dem Unmittelbarkeitsprinzip der Generalversammlung. Der vorliegende Einzelantrag Noser würde dieses Prinzip aufweichen. Es müsste daher zwingend zuerst geklärt werden, ob diese fundamentale Systemänderung nicht noch weitere Anpassungen des Aktienrechts nötig machen würde.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass der Antrag zwar einen interessanten, neuen Weg aufzeigt, aber höchstens im Rahmen der momentan sistierten Aktienrechtsrevision behandelt werden sollte. Ich bitte Sie daher, den vorliegenden Antrag Noser abzulehnen respektive zuerst zu klären, ob er überhaupt eine bestehende materielle Differenz betrifft. Gegebenenfalls müssten Sie zuerst das entsprechende Prozedere durchführen.

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