Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-06-07
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Die evangelische und unabhängige Fraktion ist ganz klar der Auffassung, dass eine strafrechtliche Verantwortung der Unternehmen eingeführt werden soll. Dies entspricht nicht nur der Entwicklung in anderen europäischen Staaten in unserem Umfeld, sondern es ist auch ein Gebot der Stunde, gerade wenn man an die verschiedenen Fälle der letzten Jahre und Jahrzehnte denkt, in denen tatsächlich ein solches Strafrecht gegenüber den Unternehmen hätte bestehen sollen und zum Tragen gekommen wäre.
Allerdings - das möchten wir auch ganz klar sagen - möchten wir bei der Einführung dieses neuen Instrumentes, das verschiedene Widerstände hervorrufen wird, das Fuder nicht überladen. Deshalb, und weil wir uns bewusst sind, dass gerade auf die Strafverfolgungsbehörden mit diesem neuen Straftatbestand eine sehr schwierige und arbeitsreiche Materie zukommt, sind wir der Meinung, dass wir es beim mittleren, moderaten Antrag der Mehrheit der Kommission belassen sollten.
Dieser Mittelweg, den die Mehrheit vorschlägt, wird ohnehin durch Artikel 102 Absatz 1bis verschärft, auch in Richtung des Antrages der Minderheit I, indem eben dort konkurrierende Strafbarkeit entsteht. Bei dieser Bestimmung wollen wir mit der Minderheit III (Jutzet) stimmen, und zwar in der Weise, dass der ganze Katalog, der vom Ständerat für diese selbstständige, konkurrierende Strafbarkeit der Unternehmen vorgesehen ist, auch tatsächlich zum Tragen kommt.
Es sind verschiedene Ausführungen zur Sorgfaltspflicht der Banken, der Finanzintermediäre gemacht worden. Das überzeugt zu einem Teil. Aber gerade wenn man weiss, dass wir hier in einem sehr sensiblen Bereich sind, in einem sehr sensiblen politischen Umfeld auch, wäre es ein schlechtes Signal und das falsche Zeichen, wenn wir hier, und nur hier, eine Ausnahme machen würden.
Unser Antrag, scheint mir, hat mit Augenmass zu tun und damit, dass wir die Vorlage nicht überladen dürfen und in einem allfälligen Abstimmungskampf mit vernünftigen Argumenten fechten können müssen.
Fortschritt ja, aber nicht so weit, dass das Volk und die Stimmberechtigten nicht mehr nachkommen.