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Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen einer starken Minderheit von zehn Personen, die Motion des Ständerates abzulehnen. Die Motion des Ständerates verlangt im Titel eine transparente Finanzierung der sozialen Grundversicherung. Im Text jedoch steht im Vordergrund, dass die - wie es der Motionär nennt - falschen Anreize zwischen ambulantem und stationärem Bereich beseitigt werden sollen. [PAGE 2025] Damit wird klar eine monistische Finanzierung, also die Finanzierung aus einer Hand, angestrebt.

Bevor ich zu den Gründen für die Ablehnung der Motion komme, einige wichtige Vorbemerkungen: Am 1. Januar 2012 wird die neue Spitalfinanzierung mit dem wesentlichen Element der Fallpauschalen eingeführt. Eines der wesentlichen Ziele dieser Spitalfinanzierung war und ist, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhalten. Wie sich diese neue Spitalfinanzierung auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten auswirkt, wird begleitend zur Einführung und Umsetzung zu erforschen und beobachten sein. Am 1. Januar 2011 ist zudem die neue Pflegefinanzierung in Kraft getreten. Die Pflegefinanzierung wird in den Kantonen sehr unterschiedlich umgesetzt und führt in vielen Fällen zu einer Kostenverschiebung hin zu den Patientinnen und Patienten. Da viele Patientinnen und Patienten vor der Platzierung in einem Pflegeheim entweder stationär oder spitalambulant betreut werden, ist die Pflegefinanzierung gemeinsam mit der Spitalfinanzierung zu betrachten.

Was ich mit diesen Vorbemerkungen sagen will: Sehr viel ist im Gang und wird noch in Gang kommen. Wir sollten die Auswirkungen dieser Veränderungen zuerst kennen, bevor wir nächste Schritte in die Wege leiten. Dies ist denn auch der wesentlichste Grund, der die Minderheit dazu bewogen hat, die Motion des Ständerates abzulehnen. Dazu kommt noch, dass der Rat bereits einen Vorstoss überwiesen hat, der die sogenannte monistische Finanzierung verlangt.

Der Bundesrat hatte ursprünglich - wir haben es schon gehört - die Motion Brändli abgelehnt. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat seine Meinung geändert. Im Ständerat signalisierte er Zustimmung zur Motion. Seitens der Verwaltung war in der Kommissionsdebatte zu spüren, dass man zwar mit der Stossrichtung der Motion einverstanden war, jedoch in Bezug auf den Zeitpunkt respektive das Tempo vorsichtig war. Klar ist, dass bei der Lösungsfindung für die Umsetzung eng mit den Kantonen zusammengearbeitet werden muss.

Besonders problematisch an der Motion ist die verlangte prozentuale Festlegung der Anteile, welche von den Versicherten und welche durch die Steuern finanziert werden sollen. Dieser Punkt wurde sogar von den Befürwortern der Motion kritisch beurteilt. Mit einer solchen Festlegung könnte den kantonalen Besonderheiten nicht mehr Rechnung getragen werden.

Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass die Verwaltung in diesem Thema schon aktiv ist und die Motion des Ständerates nicht angenommen werden muss. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

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