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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2011-12-12

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-12

Wortprotokoll

Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Landolt und damit den Bundesrat zu unterstützen, also dem Ständerat zu folgen. Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung kam hier ein hauchdünner Mehrheitsentscheid in unserer Finanzkommission zustande. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass wir uns in diesem Punkt das Schaffen einer Differenz zum Ständerat wirklich ersparen sollten.

Bevor ich zu den Gründen für die Annahme des Minderheitsantrages Landolt komme, möchte ich ganz kurz eine Antwort auf das Votum von Herrn Schwander geben. Herr Schwander, politisch gefordert, geldpolitisch gefordert ist die Nationalbank mit der dringend nötigen Heraufsetzung der Untergrenze des Schweizerfrankens zum Euro auf Fr. 1.40. Was Sie hier als Politikum bezeichnen, ist ein eigentlicher Nebenschauplatz, für den andere Regeln gelten, nämlich Gesetze und auch die Bundesverfassung, welche bei der Gewinnausschüttung einen Anteil für die Kantone und einen Anteil von einem Drittel für den Bund vorsieht.

Die SP-Fraktion nimmt den Minderheitsantrag Landolt aus folgenden Gründen an:

1. Die Finanzverwaltung hat den ursprünglich im Finanzplan vorgesehenen Betrag von 833 Millionen bereits entsprechend der Entwicklung in den Bilanzen der Nationalbank auf 333 Millionen Franken reduziert. Die beiden Verhandlungspartner Finanzdepartement und Schweizerische Nationalbank haben am 21. November 2011 eine neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung abgeschlossen. Nach den klaren Regeln dieser neuen Vereinbarung ist für 2012 eine Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank an Bund und Kantone im Umfang von total 1 Milliarde Franken realistisch. Ein Drittel davon geht an den Bund, mindestens zwei Drittel davon gehen an die Kantone, so will es die Bundesverfassung.

Der Bundesrat hat bei der Budgetierung die Haushaltregeln eingehalten, nämlich den Grundsatz der Vollständigkeit, der verlangt, dass das, was an Einnahmen absehbar ist, im Budget eingestellt werden muss. Er hat auch eine sorgfältige Schätzung der voraussichtlichen Einnahmen vorgenommen. Wie uns in der Finanzkommission von der Finanzministerin glaubwürdig versichert wurde, waren sich die Ökonomen seitens der Nationalbank und seitens des Finanzdepartementes über diese Schätzung einig.

2. Finanzpolitisch ist der Minderheitsantrag Landolt ebenfalls wichtig, denn gehen die geschätzten Einnahmen um über 300 Millionen Franken herunter, reduziert sich der Gesamtplafond der 2012 noch zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend. Das heisst, wir hätten dann nur noch etwas über 100 Millionen Franken Spielraum, was im mehrjährigen Durchschnitt einen Ausreisser nach unten darstellen würde und was konjunkturpolitisch prozyklisch wäre. Das würde den Ausgabenspielraum schmälern, den wir, vielleicht an der Schwelle zum Nullwachstum, dringend für konjunkturpolitische Massnahmen oder andere ordentliche dringliche Nachtragskredite brauchen. Das wäre eine verfehlte Auswirkung.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen im Namen der einstimmigen SP-Fraktion, den Minderheitsantrag Landolt anzunehmen und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.