Müller Thomas · Nationalrat · 2011-12-12
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-12
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit Kunz und spreche aus Zeitgründen gleichzeitig für die SVP-Fraktion.
Zum Ersten verlangt die Minderheit Kunz, die Budgetposition 420.A2310.0166, "Asylsuchende: Verwaltungsaufwand und Sozialhilfe Kantone", um 20 Millionen Franken zu kürzen. Zum Zweiten beantragt die Minderheit Kunz, die Budgetposition 420.A2310.0167, "Flüchtlinge: Sozialhilfe-, Betreuungs- und Verwaltungskosten", betreffend Kosten für anerkannte Flüchtlinge oder solche mit vorläufiger Aufnahme, um 15 Millionen Franken zu kürzen. Dabei ist vorweg festzuhalten, dass beide Aufwandpositionen im Voranschlag 2012 auch nach der beantragten Kürzung höher sind als im Voranschlag 2011.
Der erste Teil des Minderheitsantrages Kunz hängt ganz direkt mit der Prognose der für 2012 neu erwarteten Asylgesuche zusammen. Der Voranschlag 2011 gründete auf der Annahme von 15 000 Asylgesuchen, der Voranschlag 2012 geht neu von der Annahme von 19 000 Asylgesuchen aus. Der zweite Teil des Minderheitsantrages Kunz hängt mit der erwarteten Zunahme von anerkannten Flüchtlingen oder solchen mit vorläufiger Aufnahme zusammen. Beide Budgetpositionen betreffen Transferzahlungen.
Es geht weder dem Antragsteller, Herrn Kunz, noch der SVP-Fraktion darum, den Kantonen Gelder vorzuenthalten, die ihnen zustehen. Es geht vielmehr um die Frage, ob das Parlament mit dem Voranschlag 2012 finanzpolitisch einfach nachvollziehen will, was sachpolitisch aus dem Ruder gelaufen ist. Ich habe in der Eintretensdebatte am letzten Donnerstag Folgendes gesagt: Was im Moment im Asylwesen abläuft, hat nichts mehr mit dem Asylbegriff als Schutz vor Verfolgung zu tun. Es geht schlicht und einfach um das Unterlaufen der Einwanderungsbestimmungen der Schweiz, und in diesem Punkt hat der Rechtsstaat aufgehört zu existieren. Wer von Anfang an keine Aussicht auf eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz hat, stellt einfach ein Asylgesuch und verschafft sich damit die Chance, 1400 Tage in unserem Land bleiben zu können. So lange dauert die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines abgewiesenen Asylbewerbers vom Zeitpunkt der Gesuchstellung bis zum Vollzug der Ausweisung.
Mit dem Voranschlag sind wir vor die Frage gestellt, ob das Parlament sozusagen von vornherein auch noch die finanziellen Mittel für den offensichtlichen Missbrauch des Rechtsstaates bereitstellen soll. Die SVP-Fraktion sagt Nein. Falls tatsächlich mehr Mittel gebraucht werden, als nach unserer Kürzung im Voranschlag 2012 eingestellt sind, kann der Bundesrat diese Mittel über einen Nachtragskredit einholen.