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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-15

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, Ihre Kommission hat sich deutlich dafür ausgesprochen, sich dem Ständerat anzuschliessen und auf den direkten Gegenentwurf zu verzichten. Obschon der Inhalt des Gegenentwurfes grundsätzlich gut aufgenommen worden ist - jemand hat sich ja als Fan des direkten Gegenentwurfes geoutet -, weil er eben aus verfassungsrechtlicher Sicht folgerichtig ist, hat schliesslich doch die Meinung überwogen, dass es in erster Linie darum gehen müsse, eine politisch schädliche und rechtlich verfehlte Volksinitiative zu bekämpfen.

Der Bundesrat wollte mit seinem Gegenentwurf an eine Verfassungspraxis anknüpfen und diese weiterentwickeln. Gleichzeitig sollte ein zentrales Konstruktionsprinzip des Referendumsrechts, nämlich der Parallelismus von Staatsvertragsrecht und Landesrecht, auch für die Verfassungsebene konsequent verwirklicht werden.

Der Bundesrat, die Mehrheit des Ständerates und die Mehrheit Ihrer Kommission sind sich aber einig, dass die Initiative zur Ablehnung empfohlen werden muss, und das ist auch das Hauptziel des Bundesrates. Die Annahme der Initiative hätte weitreichende Folgen für die innenpolitische Meinungsbildung zu nahezu allen Fragen der Aussenpolitik. Die Volksrechte zu stärken, die Mitsprache des Volkes erweitern zu wollen - das sind legitime und berechtigte Anliegen. Die Volksinitiative der Auns ist aber der falsche Weg. Unsere Abklärungen haben gezeigt, dass die Annahme der Initiative einen Abstimmungsaufwand generieren würde, dem kein vernünftiger Ertrag an Legitimationszuwachs für die schweizerische Aussenpolitik gegenüberstehen würde. Im Gegenteil: Unsere Aussenpolitik würde erheblich erschwert, weil sowohl für unsere Verhandlungsdelegationen wie für unsere Vertragspartner allzu oft unklar wäre, ob das ausgehandelte Vertragswerk noch Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden müsste.

Es ist absehbar, und wir haben es auch heute Morgen gehört: Das Initiativkomitee wird denjenigen, die die Initiative zur Ablehnung empfehlen, vorwerfen, sie seien demokratiefeindlich und hätten kein Vertrauen in das Stimmvolk. Wer gegen die Initiative sei, so wird es auch heissen, so hat es auch heute Morgen geheissen, sei auch gegen das Volk.

Wer die Qualität der Demokratie nur daran messen will, wie oft und über wie viele Gegenstände die Stimmbürgerschaft abstimmen kann, tut so, als ob andere Staatsorgane automatisch immer weniger legitimiert wären. Theoretisch und auch aufgrund unserer Bundesverfassung könnten wir problemlos vorschreiben, dass das Volk über alle rund fünfhundert Staatsverträge abstimmen soll, welche die Schweiz jährlich abschliesst. Wären wir dann eine bessere Demokratie? Hätte das Volk dann tatsächlich mehr Rechte? Wäre die Aussenpolitik demokratisch solider legitimiert?

Wenn es um das Landesrecht geht, dann ist allen klar, dass die Bevölkerung nicht über jedes Gesetz oder jede Verordnung abstimmen muss und dass es vielmehr sinnvoll ist, gewisse Entscheide an ein anderes Staatsorgan zu delegieren. Man ist sich einig, dass nur die zentralen Weichenstellungen, die in die Bundesverfassung gehören, obligatorisch Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden müssen. Wichtige Festlegungen soll die Bundesversammlung mit den Bundesgesetzen regeln, die immer dem fakultativen Referendum unterstehen. Bei den Fragen, die der Bundesrat aufgrund entsprechender Ermächtigungen durch die Verfassung oder durch das Gesetz selber beantworten darf, genügt Verordnungsrecht, das keiner Abstimmung zugänglich ist.

Es gibt keinen Grund, dieses Prinzip nicht auch bei Staatsverträgen anzuwenden. Mit der Volksinitiative würde rein quantitativ dem Volk und den Kantonen tatsächlich mehr Mitsprache zustehen. Ein Plus an Demokratie wird damit aber nicht erreicht. Wir hätten allenfalls mehr Quantität, aber sicher nicht mehr Qualität, im Gegenteil. Es wäre sogar zu befürchten, dass wir das Gegenteil von Qualität erreichen würden, wenn die Stimmberechtigten zu oft über politisch unbestrittene Verträge abstimmen müssten. Das wäre der Preis, den die Schweiz bei der Annahme der Volksinitiative der Auns zu bezahlen hätte.

Für den Bundesrat ist daher klar: Die Volksinitiative muss zur Ablehnung empfohlen werden. Das ist der Hauptgrund, weshalb wir dem Verzicht auf den Gegenentwurf nicht opponieren.