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Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-12-15

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-12-15

Wortprotokoll

Es geht um die Ratifizierung einer Konvention durch das Parlament, um einen Vorgang, der längst fällig war und bei dem nicht klar ist, warum er so lange auf sich hat warten lassen. Tant pis, jetzt sind wir so weit.

Menschenhandel ist eines der schwersten Verbrechen. Darüber besteht Konsens. Die Minderheit, vertreten durch Lukas Reimann, ist emsig immer zuvorderst, wenn es um Strafverschärfungen geht. Sie sagt, wir würden das Übereinkommen gar nicht brauchen, das Wesentliche sei geregelt und das, was zusätzlich geregelt werde, wolle die SVP nicht. Es ist eben nicht so, dass die Ausgangslage zur Verfolgung des Menschenhandels bislang optimal war, weil gerade das Teilstück fehlte, um das es hier geht. Menschenhandel wird in der Schweiz nicht bis zur letzten Konsequenz verfolgt. Davon bin ich überzeugt. Das weiss jeder, der auch nur am Rande mit dieser Szene zu tun hat, sei es beruflich oder als Beobachter.

Ein zentraler Punkt ist der Zeugenschutz. Wir haben dazu einen Baustein in die Strafprozessordnung eingebaut. Ein weiterer wird nun ergänzt. Wir hätten das eigentlich schon damals machen können und müssen - das muss ich selbstkritisch sagen. Heute sind wir so weit, das durchzusetzen. Der ausserprozessuale Zeugenschutz ist ein ganz zentrales Element bei der Verfolgung des Menschenhandels. Sie und ich wissen ja genauso gut, dass im Strafprozess letztlich die Beweisbarkeit zählt. Die Beweisbarkeit hängt von Personen ab, die eine Zeugenaussage machen. Eine Zeugenaussage macht mit Recht nur, wer nicht um sein eigenes Leben fürchten muss. Gerade darum geht es. Es geht also um eine "Hardcore-Frage". In dem Sinne ist es geradezu lächerlich, dass die SVP, die sich als Vorreiterin einer Modernisierung des Strafrechtes aufspielt, jetzt, wo es um die Wurst geht, sich hier, zugegebenermassen bei einem Detail, davonschleicht.

Mir ist klar: Sie haben irgendwelche allgemeinen Erwägungen, weil es um internationale Abkommen geht. Sie wollen keine solche Konvention. Und Sie haben sich ja selbst verraten, Herr Reimann: Es geht Ihnen auch um den ausländerrechtlichen Hinweis. Ja, aber Herr Reimann, da müssen Sie schon Prioritäten setzen! Wenn Sie, wenn es um die Aufklärung eines Verbrechens geht, lieber eine Person, die als Zeugin infrage kommt, ausschaffen wollen, zum Beispiel weil ihr Ausländerstatus abläuft, als das Verbrechen zu verfolgen, dann sind Sie auf dem falschen Dampfer! Dann sagen Sie auch öffentlich, dass Sie genau das wollen! Denn so bieten Sie ja mit ausländerrechtlichen Vorwänden Hilfe dazu, dass Verbrechen nicht lückenlos aufgeklärt werden können. Darauf behafte ich Sie. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesem Saal ausser Ihrer Fraktion jemand diesem Scharmützel Ihrer Fraktion folgt. Die Lage ist zu ernst.