Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2011-12-15
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-15
Wortprotokoll
Spät kommt sie, aber sie kommt, die Ratifikation des Übereinkommens über die Bekämpfung des Menschenhandels. Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, der Ratifikation zuzustimmen und damit auch das Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz zu genehmigen. Bei Schwerverbrechen und insbesondere bei Menschenhandel sind Zeugenaussagen ausserordentlich wichtig. Der Schutz solcher Zeugen ist unabdingbar und wird immer wichtiger, denn es gibt nur wenige Menschen, die willens sind bzw. sich getrauen, als Zeugen auszusagen, und die sich damit einer erhöhten Gefahr von Repressalien aussetzen. Auf der anderen Seite nimmt insbesondere das organisierte Verbrechen insgesamt zu.
Ausserprozessuale Zeugenschutzmassnahmen bezwecken den Schutz einer gefährdeten Person ausserhalb eigentlicher Verfahrensverhandlungen, das heisst während und nach Abschluss des Verfahrens. Dabei geht es nicht einfach darum, irgendwelche Zeugenaussagen zu haben, sondern solche, die für die Strafverfolgung zentral sind. Solche Zeugen müssen z. B. mit einer neuen Identität ausgestattet werden können. Dazu soll jetzt nicht nur ein neues Gesetz in Kraft gesetzt, sondern auch eine zentrale Zeugenschutzstelle aufgebaut werden, was unsere Fraktion schon in der Vernehmlassung unterstützt hat.
Was viele Menschen in unserem Land nicht wissen: Die Schweiz ist in erheblichem Masse Zielland für Menschenhandel. Dass dem so ist, wird spätestens seit der Euro 2008 von Frauenverbänden und NGO thematisiert. Damals wurde eine Petition in dieser Sache eingereicht.
Wer bei Menschenhandel zum Opfer wird, getraut sich selten, Zeugenaussagen zu machen; es sind meistens Frauen, sie haben Angst. Nun geht es darum, Personen zu schützen, die in einem Strafverfahren über einen von ihnen wahrgenommenen oder erlebten Sachverhalt aussagen sollen und deswegen besonders gefährdet sind. Ein Schutzbedarf besteht, wenn sie mit Drohungen, Angriffen gegen Leib und Leben oder anderen Mitteln unter Druck gesetzt werden. Das Ziel der Einschüchterungen und Repressionen ist jeweils, Aussagen zu verhindern. Solches Verhalten ist zwar nicht neu, hat sich aber namentlich in den Bereichen des Menschenhandels, des organisierten Verbrechens und der Schwerstkriminalität in den letzten Jahren verschärft.
Bei der Vernehmlassung zu diesem neuen Bundesgesetz wurde eine Kritik laut, die ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen möchte: Eine stattliche Anzahl an Hilfswerken wie Heks, Heilsarmee, Terre des Femmes oder die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration weist eindringlich darauf hin, dass wir das Problem für diejenigen Opfer, die es nicht wagen auszusagen, noch nicht gelöst haben. In der Praxis erhalten die Opfer nach einer allfälligen Bedenkzeit von dreissig Tagen keine weiteren Aufenthaltsbewilligungen, wenn sie nicht bereit sind auszusagen. Wir haben hier keinen Minderheitsantrag gestellt; ich möchte es aber für das Amtliche Bulletin festgehalten haben.
Sagen wir jetzt Ja zu diesem neuen Gesetz! Es ist in der Tat so, dass heute bei Offizialdelikten ein Strafverfahren in Gang gesetzt wird, dem Gefahr droht, später eingestellt zu werden, oder das mangels Beweisbarkeit von Straftaten zu Freisprüchen führt, obwohl man eigentlich davon überzeugt ist, dass die Handlung begangen worden ist. Das Bundesgesetz ist notwendig, damit das Übereinkommen des Europarates ratifiziert werden kann. Das Abkommen verbessert grundsätzlich die Verhütung in den Herkunfts- und Transitstaaten [PAGE 2088] und die internationale Harmonisierung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Menschenhandel.
Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, der Ratifizierung des Übereinkommens und damit gleichzeitig auch dem Gesetzentwurf zuzustimmen.