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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-15

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-15

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates und des Ständerates, hat am 8. Dezember 2011 die vier verbleibenden Differenzen im Rechnungslegungsrecht beraten. Es geht um folgende vier Differenzen:

1. Diese Differenz betrifft Artikel 960e Absatz 1. Da geht es um eine Bewertungsvorschrift, um die Verankerung des Nennwertprinzips. Der Nationalrat hatte ursprünglich beschlossen, das Nennwertprinzip im Gesetz so festzuschreiben, aber auch zuzulassen, dass es Abweichungen geben kann, nämlich wenn es um den Ausgabebetrag oder um den Übernahmebetrag geht. Mit 18 zu 6 Stimmen ist die Einigungskonferenz dem Beschluss des Ständerates gefolgt, wonach das Nennwertprinzip ohne Ausnahmen im Gesetz festgeschrieben werden soll.

2. Diese Differenz betrifft Artikel 961d Absatz 2 Ziffer 1. Da geht es um die Frage des Minderheitenschutzes, und zwar um die Frage, wie viel Kapital vertreten werden muss, damit die Erstellung einer Konzernrechnung verlangt werden kann. Der Ständerat hatte wie der Bundesrat 10 Prozent [PAGE 2083] beantragt, der Nationalrat 20 Prozent. Mit 13 zu 12 Stimmen sind wir dem Beschluss des Ständerates gefolgt, wonach 10 Prozent des Grundkapitals vertreten werden müssen, damit eine Konzernrechnung verlangt werden kann.

3. Die dritte Differenz betrifft Artikel 962a Absatz 5. Da geht es darum, wer die anerkannten Standards definieren kann, ob die Börse oder der Bundesrat. Der Ständerat hatte bekanntlich beschlossen, dass dies dem Bundesrat vorbehalten bleiben solle, laut Nationalrat soll dies die Börse tun können. Mit 17 zu 8 Stimmen ist die Einigungskonferenz dem Ständerat gefolgt, wonach der Bundesrat die anerkannten Rechnungslegungsstandards festlegen können soll.

4. Die letzte Differenz betrifft Artikel 963b Absatz 3. Dort hatte der Ständerat einen Vermittlungsvorschlag angenommen, um einen zusätzlichen Minderheitenschutz einzubauen. Mit 13 zu 12 Stimmen ist die Einigungskonferenz dem Beschluss des Ständerates gefolgt.

Ich bitte Sie im Namen der RK-NR bzw. der Einigungskonferenz, ihrem Antrag zuzustimmen und damit das Geschäft der Reform des Rechnungslegungsrechts für die Schlussabstimmung zu bereinigen.