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Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-06-08

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-06-08

Wortprotokoll

Herr Rossini verlangt die Militärdienstbefreiung von Sozialarbeitern, die Behinderte in Heimen betreuen, durch eine explizite Erwähnung im Militärgesetz.

Ich kann mich bei diesem Vorstoss relativ kurz fassen und sagen, dass das nötige Personal für die Sicherstellung des Betriebes von sanitätsdienstlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens - inklusive Heime für Behinderte - bereits heute über die Bestimmung von Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c des Militärgesetzes von der Militärdienstpflicht befreit werden kann. Es ist nun Sache der Kantone, zu bestimmen, welche Einrichtungen des Gesundheitswesens in ihrem jeweiligen Kanton in den Anhang der Verordnung über die Befreiung vom Militärdienst aufgenommen werden müssen. Aus diesem Grund erübrigt sich unseres Erachtens eine Ergänzung des erwähnten Artikels.

An sich verlangt der Motionär einfach eine generelle Dienstbefreiung, während das Militärgesetz eine Befreiung für das unentbehrliche Personal im Bedarfsfall zulässt. Die Kantone haben nun also diesen Bedarfsfall zu definieren, umso mehr, als sie den Bedarf auch zu beurteilen vermögen. Ich stelle fest, dass im Anhang zu dieser Dispensationsverordnung eine 31-seitige Liste von verschiedensten kantonalen Einrichtungen des Gesundheitswesens aufgeführt ist, deren Leute, soweit sie unentbehrlich sind, von dieser Ausnahmebestimmung profitieren oder Gebrauch machen können.

Deshalb sind wir der Auffassung, dass die Motion nicht zu überweisen ist, weil sie teilweise bereits erfüllt ist, aber im Übrigen abgelehnt werden kann.