Hutter Markus · Nationalrat · 2011-12-19
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-19
Wortprotokoll
Das geltende Recht ist relativ einfach: "Kinder im vorschulpflichtigen Alter dürfen nicht Rad fahren." Das ist die Bestimmung. Nun gestehe ich Ihnen, dass wir, meine Frau und ich, dieses Recht gebrochen haben, weil unsere Kinder auch schon im Vorschulalter Velo gefahren sind. Dahinter stand weder Absicht noch irgendeine böse Überlegung, sondern wir haben von dieser Bestimmung schlicht nichts gewusst; es ist aber gutgegangen.
Wenn Sie jetzt diese neue Regelung ansehen - sie wurde vorhin von Frau Kollegin Fehr zitiert -, dann merken Sie, es ist eine überaus komplizierte Regelung mit insgesamt fünf Ausnahmen. Niemand aus unserer Bevölkerung - auch all jene nicht, die hier verantwortungsvoll handeln wollen - wird diesen Artikel 19 kennen, den jetzt die Minderheit festschreiben möchte. Es ist eine Illusion, dies zu glauben. Wenn wir hier fünf Ausnahmen festlegen - die Begegnungszonen, die Tempo-30-Zonen, die Radwege, die für Motorfahrzeuge gesperrten Verkehrsflächen sowie die verkehrsarmen Strassen, was auch immer das heissen mag -, dann schaffen wir damit eine Regelung, die letztlich unsere Bürgerinnen und Bürger nur davon überzeugen wird, dass man sich überhaupt nicht daran halten soll. Damit wird derart an der Realität und - ich sage es jetzt einmal - am gesunden Menschenverstand vorbei Gesetzgebung gemacht, dass die Wirkung gleich null sein wird. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen, dann werden Sie nicht mehr Verkehrssicherheit schaffen, sondern Sie werden mehr Rechtsunsicherheit schaffen.
Deshalb bitte ich Sie: Bleiben Sie hier bei der Mehrheit. Überlassen wir es der Selbstverantwortung, nicht zuletzt auch der Fürsorge der Eltern, die am besten wissen, wann ihre Kinder Velo fahren dürfen und wann nicht, welche Ausnahmen zweckmässig sind und welche nicht. Dafür brauchen wir kein überkompliziertes Gesetz.