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Binder Max · Nationalrat · 2011-12-19

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-19

Wortprotokoll

Das heute geltende Gesetz sieht keine Altersgrenze vor, ab der alle zwei Jahre eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangt wird. Die Altersgrenze des vollendeten 70. Altersjahrs findet man heute in der entsprechenden Verordnung. Man kann sich nun grundsätzlich die Frage stellen, weshalb diese Grenze plötzlich Gesetzescharakter erhalten soll; allerdings meine ich, dass das in diesem Fall nicht unbedingt entscheidend ist.

Entscheidend für uns ist die Höhe der Altersgrenze. Wenn diese Grenze schon ins Gesetz aufgenommen wird, dann sollte auch der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen werden. Ältere Personen, das wissen wir alle, sind heute viel vitaler als früher. Sie haben demzufolge auch ein wesentlich grösseres Bedürfnis nach Aktivitäten und nach Mobilität. Auch die Lebenserwartung steigt stetig, und ältere Menschen, das wissen wir auch, werden gesünder alt. Sie sind in dieser Hinsicht in vielerlei Belangen den Jüngeren absolut noch ebenbürtig. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission blenden diese Entwicklung fälschlicherweise völlig aus - anders die Minderheit, die diesem Aspekt richtigerweise Rechnung trägt, indem sie dem Rat beantragt, die Altersgrenze um fünf Jahre auf das vollendete 75. Altersjahr anzuheben.

Ich bitte Sie, zukunftsgerichtet dem Minderheitsantrag zu folgen, wie das die SVP-Fraktion in hoher Verantwortung auch tut.

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