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Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2001-06-08

Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-08

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates behandelte diese Volksinitiative am 9. April 2001 aufgrund der Botschaft des Bundesrates vom 5. Juli 2000. Den Inhalt der Botschaft setze ich als im Wesentlichen bekannt voraus. Der Ständerat - wir sind Zweitrat - empfahl diese Initiative am 22. März 2001 mit 38 zu 0 Stimmen zur Ablehnung. Die SiK des Nationalrates hörte sich zuerst zwei Vertreter der GSoA an, der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, welche diese Initiative am 10. September 1999 mit 110 108 gültigen Unterschriften eingereicht hatte.

Die Stossrichtung der Initiative ist unmissverständlich und klar und steht im vorgeschlagenen Artikel 59 Absatz 1 der neuen Bundesverfassung, der geändert werden soll: "Die Schweiz hat keine Armee." In Absatz 2 steht: "Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten ist untersagt, militärische Streitkräfte zu halten." Die Initiative lässt aber die Möglichkeit offen, eine bewaffnete Beteiligung zur Friedensförderung ausserhalb der Schweiz zuzulassen. Das steht ebenfalls in Absatz 2 von Artikel 59 und ist obligatorisch dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Regelungen über die bewaffnete Beteiligung an internationalen Friedensbemühungen stehen in Artikel 140 Absatz 2 Buchstabe d; diese Bestimmung soll neu in die Verfassung aufgenommen werden.

In der Kommission wurde auch mit den Initianten eine intensive Diskussion über die sicherheitspolitische Ausrichtung der Schweiz geführt. Auch in der Botschaft des Bundesrates steht einiges darüber geschrieben. Erinnert sei hier daran, dass die Räte den Sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates, Sicherheit durch Kooperation, 1999 bzw. 2000 in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen haben.

Die Befürworter der Initiative - in der Kommission in krasser Unterzahl - sprachen in eigenem Namen und nicht für ihre Fraktion. Sie machten geltend, dass die Initiative eigentlich als Gegenvorschlag zur "Armee XXI" aufzufassen sei. Man solle auch der Jugend Respekt zollen, welche diese Initiative ebenfalls unterstützt. Im Weiteren mache es keinen Sinn, eine Armee zu unterhalten, welche in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren keinen Feind habe, was allerdings - das wurde betont - ein Glück sei.

Die Gegner der Initiative sehen die Volksrechte arg strapaziert, da seit 1989 zum zweiten Mal über eine Armeeabschaffung abgestimmt werden müsse. Sie sehen in der Initiative auch eine doppelte Ungereimtheit oder wie die Romands sagen, "une incohérence". Es handelt sich um Artikel 59 Absätze 1 und 2:

1. Einerseits soll die Armee abgeschafft werden, andererseits soll allenfalls eine solche bestehen bleiben und bewaffnet im Ausland an internationalen Friedensbemühungen teilnehmen.

2. Die Armee soll friedensunterstützend wirken, aber offenbar nur im Ausland und nicht in der Schweiz.

Die diesbezüglichen Fragen an die Initianten wurden nur unzureichend beantwortet, ebenso die Frage, weshalb sich die GSoA in der kommenden Abstimmung am 10. Juni gegen die Bewaffnungsvorlage und damit gegen bewaffnete, friedensunterstützende Armee-Einsätze im Ausland ausspricht.

Die Initiative wurde als ideologisches Produkt bezeichnet. Die Gegner sind der Meinung, dass es die globale Sicherheit für die Schweiz und die Welt noch nicht gibt, gibt es doch zurzeit zweihundert voll ausgerüstete Armeen auf der Welt. Sie stellen sich voll hinter die Meinung des Ständerates und des Bundesrates. Es gab auch eine Meinung dazwischen: Man sehe die Stossrichtung der Initiative, aber heute sei eben noch eine andere Zeit.

Bundesrat Samuel Schmid empfiehlt die Volksinitiative im Namen des Bundesrates zur Ablehnung. Er stimmt mit der Mehrheit der Kommission überein. Zudem macht er geltend, dass die Abschaffung der Armee für die Sicherheit unseres Landes schwerwiegende Folgen hätte, dass die internationale Kooperation und Solidarität weg wären, dass die Neutralität gefährdet wäre, wenn uns dannzumal fremde Armeen beschützen müssten, und dass die Umsetzung sehr schwierig wäre.

Sie erkennen in diesem Sinne den Antrag der SiK unseres Rates. Die Mehrheit folgt dem Beschluss des Ständerates, d. h. auch dem Entwurf des Bundesrates, und beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Aus den genannten Gründen will eine Minderheit beantragen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Sie sehen zuhinterst auf der Fahne noch die Übergangsbestimmungen, die in der Kommission nicht diskutiert wurden. Innerhalb von zehn Jahren wären die Bestände aufzulösen. Ab sofort gäbe es keine Schulen und Kurse mehr; der Bund würde die Umstrukturierung, die dabei betroffenen Personen und die Vernichtung oder den Verkauf der Güter unterstützen - wohl eine teure Übung mit ungewissem Ausgang.

Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch den Antrag der Minderheit Garbani abzulehnen. Eintreten ist obligatorisch.